Schon heute ist das Meldeamt ein Adressenhändler

Diskussion um verunglückte Reform des Meldegesetzes bricht nicht ab

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WelcherName.de Infopost 013/2012, Baden-Baden, 12.07.2012

Die Diskussion über die verunglückte Reform des Meldegesetzes bricht nicht ab. Wie der Bundestag beschlossen hatte, sollen die Ämter künftig Namen und Information der Bürgerinnen und Bürger an Werbefirmen und Adresshändler verkaufen dürfen. Die Novelle löste einen Proteststurm in der Bevölkerung aus. Selbst die Bundesregierung distanzierte sich daraufhin von dem Gesetz. Es ist nicht davon auszugehen, dass es in dieser Form umgesetzt wird.
Wie die Behörden schon heute mit den Daten der Bürgerinnen und Bürger umgehen, hat die WelcherName.de – Redaktion recherchiert. „Wir haben festgestellt, dass die Meldeämter schon heute mit den Meldedaten der Bürger tüchtig Geschäfte machen“, so Andreas Bippes M.A. von www.WelcherName.de, der großen Datenbank für Vornamen im Internet.

In den Melderegistern werden eine Vielzahl von Daten über die Bürgerinnen und Bürger zusammen getragen. Dabei beschränkt sich die amtliche Datensammlung nicht nur auf Name, Vorname, Adresse, Geschlecht, Geburtsdatum und Geburtsort sowie die Zugehörigkeit zu einer Religion. Es werden auch Daten wie akademische Titel, Familienstand oder Staatsangehörigkeit gespeichert.

Der Verkauf dieser Information ist möglich, wenn ein „berechtigtes Interesse“ vorliegt. Und der Verkauf ist für die Kommunen ein lukratives Geschäft. Zwischen fünf und 15 Euro stellen die Meldeämter pro Datensatz in Rechnung. Den genauen Preis bestimmt die Kommune selbst. Auch gibt es Mengenrabatte, wenn jemand mehrere oder gar tausende Adressen kauft. Der Datensatz beinhaltet insbesondere Name, Vorname und die aktuelle Anschrift eines Bürgers.

Über 1000 Adressenhändler gibt es in Deutschland. Um ihre Datensätze aktuell zu halten, können diese Firmen ihre Adressen über die Meldeämter aktualisieren. Unternehmen, die Adressen kaufen, nutzen diese in der Regel für Werbeaktionen. Sie sammeln Informationen über Personen, um ihre Marketingaktionen so zielgerichtet wie möglich durchzuführen. Ein sehr wachsendes Geschäftsfeld.

Wer nicht möchte, dass seine Daten weiter geleitet werden, der kann sich direkt an sein Einwohnermeldeamt wenden. Dort kann man erfragen, an wen Meldedaten „verkauft“ wurden. Sowohl bei den Adresshändlern als auch beim Meldeamt kann Widerspruch eingelegt werden. Damit ist sichergestellt, dass die Daten im Amt bleiben und nicht gehandelt werden.

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