„Vorgaben gehen an der Praxis vorbei“

Geplantes Abfallende für Kunststoffe: BDE-Expertin Dr. Annette Ochs im Interview

Abfall oder Produkt? Zur Klärung dieser Frage veröffentlichte das Joint Research Center im Auftrag der EU-Kommission im Mai seinen zweiten Berichtsentwurf zum Abfallende für Kunststoffe. Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. (BDE) hat nun gegenüber dem Bundesumweltministerium zu den vorgeschlagenen Kriterien Stellung genommen. Darüber sprach recyclingnews mit Frau Dr.-Ing. Annette Ochs, Spezialistin für biologische Behandlungsverfahren beim BDE.

recyclingnews: Frau Dr. Ochs, der BDE nimmt engagiert an der aktuellen Diskussion zum Thema Abfallende teil. Warum?

Annette Ochs: Das Kunststoffrecycling nimmt eine ganz besondere Stellung ein, denn die Rezyklate werden heute schon als Produkt vermarktet. Damit leisten unsere Mitgliedsunternehmen einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung der Sekundärrohstoffwirtschaft. Sollte sich durch die europäischen Vorgaben an dieser Praxis etwas ändern müssen, sind in erster Linie kleine und mittlere Unternehmen betroffen, die als Zulieferer oder Abnehmer eine prägende Rolle in der kunststoffverarbeitenden Industrie spielen und die sich dann darauf einstellen müssten, Abfälle zu verarbeiten. Das wäre für den Ausbau der Kreislaufwirtschaft nicht zuträglich.

recyclingnews: Wie sieht die gegenwärtige Praxis im Handel mit Recycling-Kunststoffen aus?

Annette Ochs: Wie bereits erwähnt werden Kunststoffrezyklate, in diesem Fall insbesondere Agglomerate, Mahlgüter und Granulate, nach der Aufbereitung als Produkt vermarktet. Dies ist eine seit vielen Jahren gängige Praxis und sie wird durch die bisherige Rechtslage nicht in Frage gestellt. Auch gestiegene Anforderungen aus dem Bereich des Stoffrechts, wie die Chemikalienverordnung REACH, haben daran nichts geändert. Allerdings ist die Fähigkeit und Bereitschaft der Kunststoffverarbeiter, Kunststoffrezyklate unter dem Regularium des Abfallrechts anzunehmen und zu verarbeiten, nur sehr gering ausgeprägt. Wir sollten zusätzliche Hürden, die aus Sicht des Umweltschutzes keine qualitative Verbesserung darstellen, vermeiden.

recyclingnews: Daher ist also die Produkteigenschaft so bedeutend für die Branche. Wie bewerten Sie aus deutscher Sicht den aktuellen Entwurf zum Abfallende für Kunststoffe, den das Joint Research Center (JRC) im Auftrag der EU-Kommission erarbeitet hat?

Annette Ochs: Deutschland ist innerhalb der EU-27 beim Kunststoffrecycling führend. Kritik äußern wir vor allem an den zu strengen Vorgaben für „non-plastic components“, das sind unter anderem kleine Mengen an Steinen, Metallen, Holz, Papier, Sand und Glas, die im aufbereiteten Kunststoff mitunter enthalten sind. Der Vorgängerentwurf des JRC-Berichtes sah einen Grenzwert von 1,5 Prozent vor, der jetzt auf 1,0 Prozent abgesenkt wurde.

recyclingnews: Ein halbes Prozent Reduktion klingt zunächst nicht dramatisch. Wo ergeben sich nach Ihrer Auffassung Probleme aus dem vorgeschlagenen Grenzwert?

Annette Ochs: Das ist richtig, aber auch die 1,5 Prozent waren schon ambitioniert. Selbstverständlich teilt der BDE die Auffassung des JRC, dass ausschließlich qualitativ hochwertige Kunststoffe den Produktstatus erreichen sollten, aber die Zusammensetzung handelsüblicher Chargen sieht in der Praxis einfach anders aus. Selbst homogene Materialchargen können einen Anteil an „non-plastic components“ von bis zu 3 Prozent aufweisen und in Agglomeraten, beispielsweise aus der Aufbereitung von Verpackungsmaterialien aus den dualen Systemen, können größere Aluminiumanteile enthalten sein. In der Schmelze, die der Aufbereitung folgt, stellen diese keine Probleme dar und ändern nichts an der Produkteigenschaft des Agglomerats. Von daher halten wir die Vorgabe eines Grenzwertes für „non-plastic components“ ungeeignet um eine Aussage zur Produkteigenschaft treffen zu können.

recyclingnews: Gibt es als Maßstab für die Produkteigenschaft aus Ihrer Sicht Alternativen zum Grenzwert für Störstoffe?

Annette Ochs: Nach Ansicht des BDE sollte sich die Produkteigenschaft an direkter Einsatzfähigkeit in kunststoffverarbeitenden Prozessen orientieren – mit der Konsequenz, dass die vorliegende Produktform ein Mahlgut, Agglomerat oder Granulat sein muss, nicht aber mit Vorgaben zum Störstoffgehalt, die an der Praxis vorbeigehen. Die Sortenreinheit sollte handelsübliche Mischungen von Kunststoffen, wie zum Beispiel Blends oder Copolymerisate, nicht aus dem Produktstatus ausschließen.

recyclingnews: Sehen Sie neben dem umstrittenen Grenzwert für non-plastic components weitere Punkte im neuen Entwurf des JRC kritisch?

Annette Ochs: Das JRC schlägt ein weiteres spezielles Qualitätskriterium vor. Danach dürfen im Kunststoff keine Gefahrstoffe gemäß Abfallrahmenrichtlinie enthalten sein. Zudem dürfen die Grenzwerte im Europäischen Abfallverzeichnis zur Einstufung als gefährlicher Abfall nicht überschritten und der Konzentrationshöchstwert für persistente organische Schadstoffe nicht erreicht sein. Letzteres ist aus unserer Sicht selbstverständlich. Der BDE ist jedoch der Auffassung, dass die Bewertung der Gefährlichkeit eines Stoffes den Kriterien des Stoffrechts folgen sollte. Dadurch würden Doppelungen und Interpretationsspielräume vermieden.

recyclingnews: Mit REACH existiert ja auch schon eine Verordnung auf EU-Ebene, die den Handel mit chemischen Stoffen reglementiert.

Annette Ochs: In der Tat. REACH hat bereits eine ausreichende Anzahl an Qualitätsanforderungen definiert und wurde insbesondere unter dem Aspekt verabschiedet, dem besonderen Schutzbedürfnis von Mensch, Natur und Umwelt Rechnung zu tragen, so dass eher die Einhaltung dieser Kriterien im End of Waste-Katalog genannt sein sollten. Um den Einsatz von Sekundärrohstoffen zu fördern, ist es nicht zweckdienlich, den Kontrollaufwand bei Rezyklaten zu verdoppeln, sondern man sollte sich an den Vorgaben orientieren, die für das spätere Produkt von Relevanz sind. Der Nachweis zu den Eigenschaften, die den Produktstatus begründen, sollte im Rahmen einer Qualitätssicherung geführt werden und entsprechend dokumentiert sein.

Frau Dr. Ochs, wir danken Ihnen für das Gespräch.

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