Der dauerhafte Euro-Rettungsschirm ESM wird seinen Angestellten hohe Gehälter bieten: So soll der ESM-Chef mehr verdienen als Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). Das geht aus den als „vertraulich“ gekennzeichneten „Beschäftigungsbedingungen“ hervor, die der „Welt am Sonntag“ vorliegen. Für den Geschäftsführenden Direktor ist ein Grundgehalt von 324.000 Euro brutto jährlich vorgesehen.
Zum Vergleich: Die Grundbezüge der Bundeskanzlerin betragen rund 190.000 Euro. Auch mit Aufwandsentschädigung und Abgeordnetendiät kommt sie auf weniger als 290.000 Euro. Das Gehalt des obersten Euro-Retters orientiert sich an EU-Institutionen. Sein Salär dürfte in etwa dem von Kommissionspräsident José Manuel Barroso entsprechen. Der kommt zwar nur auf rund 304.000 Euro Grundgehalt, in Brüssel gibt es allerdings noch hohe Zulagen. Die genauen Zulagen beim Rettungsschirm sind in dem 15-seitigen Papier nicht aufgeführt. Mehr Geld gibt es auf jeden Fall für den EZB-Präsidenten Mario Draghi, der gut 370.000 brutto plus Zulagen bekommt. Wer ESM-Chef wird, ist noch offen. Als ein Kandidat gilt der Deutsche Klaus Regling, der den vorläufigen Rettungsschirm EFSF leitet. Auch die normalen Mitarbeiter des ESM dürfen sich auf eine ordentliche Bezahlung freuen. Für leitende Angestellte sind 64.000 bis 167.000 Euro vorgesehen. Und auch für Assistenten und Hilfskräfte ist beim ESM, der seinen Sitz in Luxemburg haben wird, gut gesorgt: Ein Mindestbetrag von 22.000 Euro ist festgeschrieben. Die Höchstgrenze liegt bei 72.000 Euro. Diese Summen gelten laut Dokument theoretisch auch für Praktikanten – wobei es die beim ESM vorerst nicht geben soll. Ende des Jahres sollen beim Rettungsfonds rund 75 Angestellte arbeiten. Der ESM wird im Endstadium über 700 Milliarden Euro Kapital verfügen. Deshalb braucht er Finanzprofis, die das Geld verwalten. Das wird auch als Begründung für die Gehaltsstruktur angeführt: „Das Hauptziel der Vergütungspolitik des ESM besteht in der Einrichtung eines wettbewerbsfähigen Vergütungspakets“, heißt in dem Entwurf der Beschäftigungsbedingungen, die noch vom ESM-Direktorium beschlossen werden müssen.