Länder wollen steuerfreien Beteiligungsverkauf für Kapitalgesellschaften kippen

Die Finanzminister der Länder haben sich darauf verständigt, den Kapitalgesellschaften ein wichtiges Privileg zu streichen und die Steuerfreiheit auf Dividenden und Beteiligungsverkäufe weitgehend abzuschaffen. Künftig sollen nur noch Gesellschaften von der Vergünstigung profitieren, die als Großaktionäre auftreten und einen Anteil von mehr als zehn Prozent halten. Das geht aus der Stellungnahme zum Jahressteuergesetz hervor, die der „Süddeutschen Zeitung“ (Mittwochausgabe) vorliegt und die der Bundesrat an diesem Freitag beschließen will.

Damit würden die Bundesländer die Regelung kippen, mit der die rot-grüne Bundesregierung die sogenannte Deutschland AG aufgelöst hatte, die sich durch ein unübersichtliches Netz von Kreuzbeteiligungen auszeichnete. Die Länder reagieren auf ein Urteil des Europäische Gerichtshofs, der eine Benachteiligung von ausländischen Kapitalgesellschaften durch den Fiskus festgestellt hatte. Während diese auf Dividenden aus ihren Beteiligungen Steuern zahlen müssen, werden die deutschen Unternehmen verschont. Zwar müssen auch diese zunächst auf ihre Dividenden 15 Prozent Kapitalertragssteuer zahlen. Im Unterschied zu den ausländischen Unternehmen können sie sich die Steuer am Ende des Jahres zurückholen. Würde der Fiskus an der Steuerbefreiung festhalten und das Privileg auch auf ausländische Kapitalgesellschaften übertragen, drohen hohe Steuerausfälle. Bund und Länder müssten pro Jahr auf rund 500 Millionen Euro Steuereinnahmen verzichten. Da man aber auch die vom EuGH entschiedenen Fälle aus den vergangenen Jahren berücksichtigen muss, wären zunächst 1,6 Milliarden Euro fällig. Um das zu umgehen, wollen die Länder künftig auch bei inländischen Kapitalgesellschaften Steuern auf Dividenden und Veräußerungsgewinne bei Beteiligungen erheben, wenn diese unter der Streubesitzgrenze von 10 Prozent liegen. Deutschland nähere sich damit internationalen Gepflogenheiten an, heißt es zur Begründung: „Nahezu alle Staaten in Europa gewähren die Steuerfreiheit für Dividenden und Veräußerungsgewinne nur bei Überschreiten einer Mindestbeteiligungsquote.“ Mit der beabsichtigten Änderung führe Deutschland somit seine überaus großzügige Befreiungsregel auf das übliche Maß zurück.