FDP kritisiert Bayern wegen Betreuungsgeld

Im Streit um das Betreuungsgeld hat die FDP auf die Zuständigkeit der Länder verwiesen und zugleich das bayerische Vorgehen kritisiert. „Es kann nicht sein, dass einzelne Länder ihre Zuständigkeiten an den Bund delegieren und mit politischem Druck den Bund dazu bringen, ihre Vorstellungen umzusetzen. Dieses Beispiel darf auf keinen Fall Schule machen“, sagte die Vorsitzende des Familienausschusses im Bundestag, Sibylle Laurischk (FDP), der „Rheinischen Post“.

Eigentlich müsse Bayern seine Zuständigkeit wahrnehmen und ein landesweites Betreuungsgeld einführen, sagte Laurischk. Die FDP-Politikerin bekräftigte die Zweifel der Liberalen, ob die Bundesregierung überhaupt für die Gesetzgebung des Betreuungsgeldes zuständig ist. „Das Betreuungsgeld fällt aus meiner Sicht nicht in die Zuständigkeit des Bundes“, so Laurischk. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, das der Zeitung vorliegt, stützt die Auffassung der Liberalen. Darin heißt es, die Erforderlichkeit einer bundeseinheitlichen Regelung zur Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit im Bundesgebiet sei „insgesamt fraglich“.