WER EINMAL LÜGT, DEM GLAUBT MAN NICHT: AUFLÖSUNG DER DSK LEASING GmbH & Co.KG

Information zur Auflösung der DSK Leasing GmbH & Co. KG und deren Folgen. Der Anwalt rät: Auf keinen Fall zustimmen!

Mit Schreiben vom 29.07.2011 informiert der Geschäftsführer der DSK die betroffenen Anleger mit langatmigen und verschleiernden Worten darüber, dass die DSK aufgelöst werden soll.Die Anleger, sogenannte Treuhand-Kommanditisten, sollten möglichst diesem Vorhaben zustimmen. Als Ausgleich dafür bekämen die Anleger „individuell ausgestaltete“ Aktiendepots der AUTOBANK AG. Außerdem solle durch die Auflösung (auch Liquidation genannt) ein Aufleben der Kommanditistenhaftung weitestgehend ausgeschlossen werden. Der Anwalt rät: Auf keinen Fall zustimmen!

Von rund 60 Millionen EUR Anlegergeldern der DSK bei Liquidation nur noch 14,8 Millionen EUR übrig
Die Beteiligungen an der DSK wurden den ahnungslosen und gutgläubigen Anlegern prahlerisch als perfekte Anlageform untergejubelt. Es wurde damals mit der erfahrenen Geschäftsführung argumentiert, die DSK sei einer der Marktführer, es seien ordentliche Gewinne zu erwarten, die DSK sei ein rundum gesundes Unternehmen.
Die DSK hat bisher rund 60 MILLIONEN EURO Anlegergelder eingesammelt. Das nunmehrige Ergebnis macht sprachlos: Nach Liquidation sind lediglich noch 14,8 Millionen Euro da. Die Gesellschaft hat somit 75 % „Verlust gemacht“. Der Geschäftsführer der DSK, Herr Unzeitig, begründet dieses u.a. so: Die Gesellschaft habe so hohe Fixkosten, einen so hohen Verwaltungsaufwand. Als ob man das nicht vorher gewusst hat und hätte wissen müssen.
Für den Wert der Beteiligung des einzelnen Anlegers bedeutet dies Folgendes: Anleger, der eine reine Classic-Beteiligung gezeichnet hat, könnte völlig leer ausgehen, die Kapitalkonten der Classic-Anleger sind erfahrungsgemäß bei allen ehemaligen ROTHMANN-FONDS die negativsten. Deswegen sollen die Aktiendepots mit den „Tauschaktien“ der Autobank ja auch „individuell“ ausgestaltet werden. „Individuell“ kann eben auch null oder wenig bedeuten. Sprint -Anleger können möglicherweise noch eine – im Verhältnis zu den geleisteten Einlagen – geringe Werthaltigkeit erwarten.

AUTOBANK! Was ist die Autobank überhaupt wert – und wer will denn heutzutage noch Aktien?
Nun bietet man den Anlegern quasi als Köder und Leckerchen für deren Zustimmung zur Auflösung Aktien der „potenten“ Autobank AG an.
Bei der Autobank AG handelt es sich um ein Unternehmen, dass von „alten Bekannten“ der Rothmann-Fonds geführt wird. Entgegen der positiven Darstellung durch die DSK hat die Autobank AG in den letzten Jahren (2007 – 2010) ausschließlich Verluste erwirtschaftet.
Der verunsicherte Anleger sollte sich fragen, warum er eine Gesellschaftsbeteiligung an der DSK gegen Aktien, an der Autobank eintauschen soll. Bei dem Wort Aktien klingelt es bei jedem. Aktien sind eine spekulative Anlageform! Wenn man bedenkt, dass die meisten Anleger in den heutigen Zeiten eine sichere Anlageform suchen, muss schon an dieser Stelle abgeraten werden.
Aber jetzt kommt der wichtigste Punkt: Wenn Sie als Anleger dem Auflösungsbeschluss zustimmen und die Aktien als Ersatz akzeptieren, wird es sehr schwer, Schadensersatzansprüche gegen die DSK wegen Falschberatung durchzusetzen. Sie würden im Zweifel auf den vollständigen Ersatz Ihrer gesamten geleisteten Einzahlungen verzichten. Dies im Tausch gegen Aktien, deren Werthaltigkeit nicht gesichert ist.

Anleger schauen in die Röhre – Gesellschaften nicht
Bei Vollzug des vorgeschlagenen Vorgehens, Auflösung der DSK und Ersatz der Kommanditbeteiligung durch Aktien der Autobank, werden also die Anleger schmerzhafte Verluste – möglicherweise bis zum TOTALVERLUST- in Kauf nehmen müssen. Nach unserer Ansicht werden den Anlegern auch die sogenannten Nachschüsse, die DSK nennt dies elegant: Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung, nicht erspart bleiben. Im Gegensatz hierzu bekommen aber die Gläubiger der DSK ihr Geld. Aus dem Schreiben vom 29.07 ergibt sich klar: Alle Verbindlichkeiten der DSK – zum größten Teil Verbindlichkeiten der verwobenen Gesellschaften der ROTHMANN-Fonds – werden bedient.

Fazit:
Den betroffenen Anlegern kann nur dringend abgeraten werden, sich auf dieses LOCKVOGELANGEBOT der DSK einzulassen. Sie verlieren im Pessimalfall sämtliche Ansprüche gegen die DSK auf Schadensersatz.
Die Liquidation der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG, bei der sämtliche Anleger nochmals zur Kasse gebeten wurden, muss als warnendes Beispiel dienen.

Weitere Informationen und individuelle unverbindliche Beratung erfolgt direkt bei Jakobs I Guilleaume Rechtsanwälte Partnerschaft, Spezialkanzlei für Kapitalanlagen, Senden I Münster, Tel: 02597-939170, www.jakobsguilleaume.de
Jakobs I Guilleaume Rechtsanwälte führt mehrere hundert Mandate gegen die Gesellschaften der ehemaligen Rothmann-Fonds. Wir arbeiten ausschließlich auf Anlegerseite und werden u.a. von der Verbraucherzentrale Hamburg empfohlen.

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