Steueränderungen 2012:Entfernungspauschale, Spenden….

Riestersparen: Mindestbetrag von 60 Euro bei mittelbar zulageberechtigten Personen

Essen, 25. Juni 2012****** Die Vergleichsrechnung zwischen Entfernungspauschale und den tatsächlich entstandenen Kosten für die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln ist entsprechend der Begrenzung der Entfernungspauschale auf 4.500,00 EUR jahresbezogen vorzunehmen. „Damit entfällt die tageweise Überprüfung, inwieweit die tatsächlichen Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel die Entfernungspauschale übersteigen, nicht aber die Berücksichtigung der tatsächlichen Aufwendungen für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmitteln generell“, erklärt Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Essen.

Darüber hinaus weist Steuerberaterin Rau-Franz auf weitere Steueränderungen zum Thema „Spenden“ und „Riestersparen“ hin.

Spenden
Spender können Spenden zur Hilfe in Katastrophenfällen, die bereits vor der Einrichtung eines Sonderkontos den Zuwendungsempfänger erreichen oder zu denen ein nicht steuerbegünstigter Spendensammler aufgerufen hat und die von diesem an den endgültigen Zuwendungsempfänger weitergeleitet wurden, als Sonderausgabe steuerlich geltend machen.
Inkrafttreten: 05.11.2011

Riestersparen
Durch die Einführung eines Mindestbeitrages von 60,00 EUR pro Jahr bei mittelbar zulageberechtigter Personen soll eine Rückforderung von Zulagen aufgrund eines Wechsels des Zulagenstatus vermieden werden (z.B. eigenes Einkommen – eigene Zulagenberechtigung; kein eigenes Einkommen/Hausfrau/Erziehung der Kinder/Mutter – sogenannte mittelbare Zulagenberechtigung.

„Zulagenberechtigte, die in der Vergangenheit in Unkenntnis ihres Zulagenstatus zu geringe Altersvorsorgebeiträge geleistet haben, haben die Möglichkeit, Beiträge nach Zusendung der Anbieterbescheinigungen nachträglich bis zur späteren Auszahlungsphase zu entrichten. Bereits zurückgeforderte Zulagen können dann im Ergebnis wieder ausgezahlt werden. Die Regelung tritt mit dem Beitragsjahr 2012 in Kraft“, erklärt Steuerberaterin Bettina M. Rau-Franz.

Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Heute zählt Roland Franz & Partner mit seinen ca. 40 Mitarbeitern zu den großen Steuerberatungspraxen in Essen.
Von diesem Standort werden Mandanten inner- und außerhalb der Region gleichermaßen intensiv betreut.
Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.

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