Kartellverfahren gegen Ölkonzerne hängt fest

Die Wettbewerbsverfahren, mit denen das Bundeskartellamt gegen die fünf großen Mineralölkonzerne vorgeht, hängen vorläufig fest. Das berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung in ihrer Montagsausgabe. Der davon betroffene Ölkonzern Conoco-Philipps, Betreiber der „Jet“-Tankstellen, wehrt sich dagegen, den Wettbewerbshütern Auskunft über sein Preisbildungsverfahren zu geben.

Deshalb muss die Behörde nun den Umweg über das Oberlandesgericht Düsseldorf gehen. „Wir müssen unser Verfolgungskonzept, Verdachtsmomente und Zahlen offenlegen. Das wird die ganze Sache verzögern“, sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt im Gespräch mit der F.A.Z. Die Wettbewerbshüter gehen dem Verdacht nach, dass die Ölmultis (BP/Aral, Esso, Jet, Shell und Total) ihre Marktmacht gegen freie Tankstellen ausspielen. Diese müssten für den Treibstoff teilweise mehr bezahlen als die Kunden an den Tankstellen der fünf Konzerne. Solche „Preis-Kosten-Scheren“ sind verboten. In einem ersten Schritt hatte das Kartellamt im April förmliche Auskunftsbeschlüsse versandt, mit denen es zusätzliche Informationen verlangt. „Für die Verfahren benötigen wir Informationen über die Treibstoffpreise ab Raffinerie“, sagte Mundt. Dagegen setzt sich ConocoPhillips zur Wehr. „Jet ist nicht Teil eines marktbeherrschenden Oligopols und behindert keine Wettbewerber. Die aktuelle Untersuchung des Kartellamtes ist daher unberechtigt“, sagte ein Sprecher des Konzerns der F.A.Z. Als eine Reaktion auf die Marktmacht des Oligopols will die Bundesregierung die Konzerne verpflichten, Benzinpreise und Bezugspreise ab Raffinerie regelmäßig an das Kartellamt zu melden. Für die laufenden Ermittlungen kommt diese erst im kommenden Jahr geplante Regelung aber zu spät. „Das Gesetz wäre an dieser Stelle durchaus hilfreich gewesen“, bedauerte Mundt. „Dann hätten wir einen direkten Zugang zu den Preisen gehabt.“