Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Ärztekorruption sieht die SPD nun den Gesetzgeber gefragt. „Der Ball liegt jetzt klar in unserem Feld“, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag, Karl Lauterbach, dem Berliner „Tagesspiegel“ (Samstagsausgabe). Zuvor hatte der BGH entschieden, dass sich Kassenärzte nicht wegen Bestechlichkeit strafbar machen, wenn sie für die Verordnung von Arzneimitteln Geschenke von Pharma-Unternehmen entgegennehmen.
Nach Ansicht der Richter handle es sich zwar um „korruptes Verhalten“, was allerdings nach geltendem Recht nicht strafbar sei. Ein niedergelassener Arzt handele weder als „Amtsträger“ noch als Beauftragter der gesetzlichen Krankenkassen, begründeten die Richter ihr Urteil. Weiter hieß es, dass nicht das Gericht, sondern der Gesetzgeber dafür da sei, Regelungen gegen korruptes Verhalten zu schaffen.