Kassenärzte machen sich nicht der Korruption strafbar, wenn sie für die Verordnung von Medikamenten Geschenke von Pharma-Unternehmen erhalten. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Freitag bekanntgegeben. In der Urteilsbegründung sagte das Gericht, dass ein niedergelassener Arzt weder als „Amtsträger“ noch als Beauftragter der gesetzlichen Krankenkassen handele.
Weiter hieß es, dass nicht das Gericht, sondern der Gesetzgeber dafür da sei, Regelungen gegen korruptes Verhalten zu schaffen. Der Bundesgerichtshof entschied zudem, dass Mitarbeiter von Pharma-Unternehmen ebenfalls nicht bestechlich handeln, wenn sie Ärzten Vorteile gewähren. Das Urteil war seit Monaten erwartet worden und sorgte bei den Medizinern für Erleichterung.