Das Bundesverfassungsgericht will Bundespräsident Joachim Gauck bitten, das Gesetz zum dauerhaften Euro-Rettungsschirm ESM vorerst nicht zu unterschrieben. Wie eine Sprecherin in Karlsruhe mitteilte, wolle man im Falle der erwarteten Klagen warten, bis der Zweite Senat das Gesetz geprüft habe. „Wir gehen davon aus, dass der Bundespräsident wie in der Vergangenheit auch dieser Bitte nachkommen wird und das Gericht so genügend Zeit zur Prüfung hat“, sagte die Sprecherin.
Dadurch könne der ESM womöglich nicht rechtzeitig zum 1. Juli in Kraft treten. Bereits zuvor hatte die Linkspartei angekündigt dieses nach der Verabschiedung mit Eilanträgen vor dem Bundesverfassungsgericht zu stoppen. Es soll am Freitag kommender Woche verabschiedet werden. Indessen hat sich die schwarz-gelbe Koalition zusammen mit der Opposition über den umstrittenen Fiskalpakt für mehr Haushaltsdisziplin geeinigt. Demnach will sich die Regierung für die Einführung einer Finanzsteuer in Europa bis Ende des Jahres einsetzen. Zudem beinhaltet das gemeinsame Papier Maßnahmen für mehr Wachstum und neue Arbeitsplätze.