Schiffsfonds – zu Risiken und Kapitalverlusten lesen Sie den Prospekt und fragen Sie Ihren Anwalt.

Deutscher Verbraucherschutzring e.V. (DVS)hat Arbeitsgruppe für geschädigte Anleger gegründet.

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Der DVS hilft geschädigten Kapitalanlegern

Erfurt, 21. Juni 2012. Die Meldungen über insolvente Schiffsfonds reißen nicht ab. Die einst sehr beliebte Anlageform droht auszusterben. Jede neue Insolvenz erschwert den Reedereien die Kreditgeschäfte und wirft wichtige Fragen bei den Anlegern auf, meint der Deutsche Verbraucherschutzring e. V. (DVS).

Das Seenotrettungszeichen SOS wird gern als „Save Our Souls“ (Rettet unsere Seelen) gedeutet. In Sachen Schiffsfonds würde SOS dann wohl eher als „Save Our Ships“ (Rettet unsere Schiffe) interpretiert werden müssen. Fast schon täglich werden Kapitalanleger mit Negativmeldungen rund um die einst so beliebte Anlageform bombardiert. Der Rettungsanker der Schiffsfonds findet keinen Halt und mit dem Untergang treibt das Anlegerkapital aufs offene Meer. Ein gutes Dutzend der zwanzig weltweit größten Banken für Schiffsfinanzierungen hat die Kreditvergabe in dieser Branche bereits verweigert. „Je mehr Schiffsfonds insolvent werden, desto weniger sind die Banken bereit, neue Kredite zu vergeben“, sagt Claudia Lunderstedt-Georgi, die Geschäftsführerin des DVS. „Über kurz oder lang wird dem Anlagemodell Schiffsfonds so lange das Wasser unter dem Kiel fehlen, bis der Markt sich selbst bereinigt hat“.

„Zu viele Schiffe, für zu wenig Fracht. Zu viele Kredite? Na dann: Gut“ Nacht“?

Ganz so einfach, wie es dieser kleine Reim ausdrückt, ist die Situation nicht, aber im Kern trifft es wohl zu. Schiffsfonds waren einst eine sehr beliebte Anlageform. Zum einen wegen der steuerlichen Vorteile, zum anderen wegen der überdurchschnittlichen Renditen. Mit der Weltwirtschaftskrise 2008 wurde dem Meer der Frachtschifffahrt aber der Stöpsel gezogen und der Markt brach schnell zusammen. Deutlich wird die Krise, wenn man die Zahlen der Investments (Quelle: VGF Verband Geschlossene Fonds) analysiert. Im Jahr 2007 wurden noch 3,1 Milliarden Euro investiert, 2008 waren es immer noch 2,5 Mrd. Euro. „Land unter“ hieß es ab 2010: Die Summe der Investitionen schrumpfte auf gut 990 Millionen Euro, ein Jahr später reduzierte sich das Vertrauen der Anleger und damit der Betrag auf rund 500 Millionen Euro. Die DVS-Geschäftsführerin weiter: „Dazu kommt eine immense Überkapazität von Frachtschiffen, sinkende Charterraten und immer höhere Kraftstoffpreise. Viele Reedereien in Deutschland können ihre Kredite nicht mehr bedienen, die Schiffe liegen oft monatelang leer in einem Hafen, bis sie dann mit großem Wertverlust verkauft werden müssen. Anleger solcher Fonds, die sich keine fachliche Hilfe einholen, gehen dann leer aus.“

„Rettungswesten“ für Anleger gibt es beim spezialisierten Anwalt

Wenn ein Schiffsfonds unterzugehen droht, bekommen die Anleger in den allermeisten Fällen erst einmal ein Schreiben. Der Fonds braucht neues Kapital, die Anleger sollen Geld nachlegen. Tun sie das nicht, droht die Emittentin mit der Insolvenz und des damit einhergehenden Totalverlustes für den Geldgeber. „Wer in einen Schiffsfonds investiert, muss wissen, dass er eine unternehmerische Beteiligung kauft“, sagt Lunderstedt-Georgi. „Damit trägt er auch das unternehmerische Risiko sein eingesetztes Kapital zum Teil oder auch vollständig zu verlieren.“ Hat die vermittelnde Versicherung oder Bank diesen Umstand nicht hinreichend aufgeklärt, liegt schon eine Verletzung der Beratungspflicht vor, die zu Schadensersatzansprüchen führen kann. Ebenso verhält es sich mit etwaigen Nachschusspflichten. Wurde eine solche Pflicht verschwiegen, kann sich der Vermittler einer Falschberatung schuldig gemacht haben. Die Liste der Verstöße, die zu Schadenersatzansprüchen führen können, ließe sich noch mit den so genannten „weichen Kosten“ verlängern, die dem Anleger mitgeteilt werden müssen. Darunter fallen z. B. Vermittlungsgebühren, Kosten für die Anleihe und Provisionen, die der Vermittler erhält (Kick-Back-Zahlungen).

Der Bundesgerichtshof sagt: Geschlossene Fonds sind keine sicheren Anlagen

Schon mehrfach hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass geschlossene Fonds keine sichere und damit zur Altersvorsorge geeignete Kapitalanlage darstellen (BGH-Urteile: III ZR 159/07; III ZR 169/08; III ZR 249/09). „Einfach ausgedrückt sagt der BGH, dass man jemandem, der sich durch eine Anlage eine sichere Altersversorgung schaffen möchte, keine geschlossenen Fonds empfohlen werden dürfen. Der Berater muss im Gegenteil davon sogar abraten“, erklärt die DVS-Geschäftsführerin. Doch gerade Banken und Sparkassen sollen Schiffsfonds in der Vergangenheit oft als sichere Anlageform vertrieben haben. Claudia Lunderstedt-Georgi: „Wir empfehlen allen Anlegern eine schnelle Prüfung ihrer Unterlagen zu veranlassen. Ansprüche aus Fondsbeteiligungen unterliegen ja der Verjährung, was die Durchsetzung der Ansprüche unmöglich macht, sobald die Verjährung greift. Und da wir nicht glauben, dass der „Insolvenz-Tsunami“ in der nächsten Zeit vor den noch bestehenden Schiffsfonds zum Erliegen kommt, kann man schon mal vor der Zahlungsunfähigkeit des entsprechenden Fonds die Möglichkeiten der Schadensbegrenzung prüfen lassen.“

Weitere Informationen unter www.dvs-ev.net

Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS)

Kompetente und effektive Unterstützung im Kampf gegen betrügerische Unternehmen.

Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS) setzt sich seit Jahren gezielt für die Interessen geschädigter Verbraucher und Kapitalanleger ein. Oberstes Ziel des DVS ist es, einen privaten Verbraucherschutz in Deutschland weiter fest zu verankern, um so die Interessen der Verbraucher konsequent gegen betrügerische Unternehmen durchzusetzen.

Der DVS bündelt unter anderem die Interessen geschädigter Kapitalanleger und setzt diese gegen die schädigenden Unternehmen durch. Als eingetragener Verein arbeitet er mit spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwälten zusammen.

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