Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe prüft seit Mittwoch die Leistungen für Asylbewerber. „Das Motto, ein bisschen hungern, dann gehen die schon, könne es doch wohl nicht sein“, sagte der Vizepräsident des Gerichts Ferdinand Kirchhof. Asylbewerber erhalten monatlich 220 Euro vom Staat, das sind 154 Euro weniger, als ein Hartz-IV-Empfänger bekommt.
Das Bundesverfassungsgericht muss nun prüfen, ob diese Leistungen, die seit 1993 nicht erhöht wurden, das menschenwürdige Existenzminimum unterschreiten. Weiterhin wird untersucht, ob sich die Sätze zwischen Asylbewerbern und Hartz-IV-Empfängern überhaupt unterscheiden dürfen. Berufen wird sich dabei auf den ersten Artikel des Grundgesetzes: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Ein Urteil wird jedoch erst nach der Sommerpause erwartet.