Alle Autofahrer auf Frankreichs Straßen müssen ab dem 1. Juli 2012 einen Einweg-Alkoholtester mitführen. Wer ohne erwischt wird, muss ein Bußgeld zahlen. Auch andere Verkehrsverstöße werden teurer.
In Frankreich ist jeder dritte Verkehrsunfall mit Todesfolge auf Alkohol am Steuer zurückzuführen. Im Vergleich: In Deutschland ist die Zahl mit knapp neun Prozent deutlich geringer. Die französische Regierung hat nun drastische Maßnahmen ergriffen und verpflichtet alle Autofahrer ab dem 1. Juli zur Mitführung eines Einweg-Alkoholtesters. So soll die zuletzt stark gestiegene Unfallzahl durch Alkoholeinfluss gesenkt werden. Norbert Wulff, Vorstand des Kfz-Direktversicherers DA Direkt, weist darauf hin: „Auch Touristen sind künftig zur Mitführung des Testers verpflichtet. Frankreich-Urlauber sollten sich also möglichst direkt nach Grenzüberfahrt einen Tester besorgen, um ein Bußgeld zu vermeiden. Wer vor Ort ein Auto anmietet, sollte sicherheitshalber noch einmal beim Anbieter nachfragen, ob der Wagen mit einem Alkoholtester ausgestattet ist.“
Länderspezifische Besonderheiten beachten
„Viele Urlauber denken nicht daran, dass es länderspezifische Verkehrsregeln und Vorschriften gibt. Sie setzen sich ins Auto und fahren einfach los“, so Wulff. Dabei werden Verkehrsverstöße im Urlaubsland für Touristen mitunter besonders streng geahndet. Auch die Gastgeberländer der Europameisterschaft machen hier keine Ausnahme: Wer in Polen mit mehr als 0,2 Promille erwischt wird, dem droht ein Bußgeld von mindestens 145 Euro. In der Ukraine gilt ein absolutes Alkoholverbot. Alkohol am Steuer wird mit einer Geldstrafe von mindestens 240 Euro geahndet. Zu schnelles Fahren kann vor allem in Norwegen die Urlaubskasse empfindlich leeren. In Großbritannien und Irland drohen Urlaubern Geldstrafen, wenn die Schweinwerfer nicht für den Linksverkehr eingestellt sind. Außerdem ist es dort nicht erlaubt, Reservekanister auf Fähren zu transportieren. Wer in Rumänien oder der Slowakei einen Unfall hat, ist verpflichtet, die Polizei für eine Unfallaufnahme zu rufen. Ausgestellte Unfallberichte sollten Reisende dann unbedingt aufbewahren, sonst kann die Ausreise verweigert werden.
Viele Bußgelder wurden angehoben
Pünktlich zur Hauptferiensaison wurden in einigen Ländern viele Bußgelder erhöht. In den Niederlanden kostet Parken auf einem Behindertenparkplatz statt 180 Euro nun sogar 340 Euro. Unnötiges Hupen wird mit 350 Euro und das Ignorieren von Fußgängern am Zebrastreifen mit 340 Euro statt 180 Euro geahndet. Die Bagatellgrenze für Bußgelder, die grenzübergreifend eingezogen werden dürfen, liegt zwar bei 70 Euro, angesichts der hohen Strafen für Verkehrsdelikte ist diese Grenze allerdings schnell erreicht. „Grundsätzlich sollte sich jeder, der mit seinem Auto in den Urlaub fährt oder sich vor Ort eines anmietet, vorab gut über länderspezifische Besonderheiten informieren und sich immer an die vorherrschenden Verkehrsregeln halten“, rät Wulff. Darüber hinaus empfiehlt der Versicherungsexperte eine Verkehrsrechtsschutzversicherung. Diese hilft bei unklaren Haftungsfragen und schützt den Versicherten, wenn beispielsweise im Ausland verhängte Geldbußen zu Hause von deutschen Behörden vollstreckt werden.
Weitere Informationen zu Bußgeldern in Europa unter: www.da-direkt.de/eu-bussgelder