Mit Urteil vom 13.04.2012 hat das Berliner Kammergericht einen Vermittler der FONDAX Capital Select GmbH & Co. KG (nunmehr: FCS) zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Damit wurde ein entgegenstehendes Urteil des Landgerichts Berlin aufgehoben, da das Kammergericht einen Beratungsfehler als erwiesen angesehen hat. Nach Ansicht des Gerichts sind die Beratungsfehler nicht verjährt. Eine Falschberatung liege insbesondere darin, dass die Kapitalanlage entgegen dem Kundenwunsch nicht zur Altersvorsorge geeignet sei und dem Kapitalanlagenberater deswegen sogar eine Abrate-Pflicht treffe.
Weitere Ansatzpunkte für eine Falschberatung sah das Kammergericht in einem fehlenden Hinweis auf das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung gemäß § 172 Abs. 4 HGB sowie einem fehlenden Hinweis auf die eingeschränkte Handelbarkeit der Fondanteile.
„Interessant ist insbesondere, dass trotz einiger Hinweise auf den Zeichnungsschein zu Risiken der Kapitalanlage keine Verjährung angenommen wurde. Wollte man, so das Kammergericht, aus diesen Hinweisen eine Pflicht des Anlegers herleiten, den Emissionsprospekt zu lesen und die Angaben des Vermittlers zu überprüfen, würde die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes geradezu ins Gegenteil verkehrt“, meint der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, dessen Kanzlei den Anleger vertreten hatte. Röhlke weist darauf hin: „Eine Vielzahl von Landgerichten versuchen aktuell, die anlegerfreundliche Verjährungsrechtsprechung des Bundesgerichtshofes ins Gegenteil zu verkehren. Das Berliner Urteil ist hier ein wichtiger Baustein, die unteren Instanzen an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu erinnern.“
Der enttäuschte FCS-Anleger kann nun seine Einlage von fast 10.000,00 Euro von dem Kapitalanlageberater zurück verlangen und diesem die Beteiligung übertragen. Röhlke erklärt weiterhin: „Aktuell melden sich eine Vielzahl geschädigter Anleger der unterschiedlichsten FONDAX-Fonds und suchen nach spezieller Hilfe. Besonders auffällig ist in jüngster Zeit, dass Anleger des ersten Fondax-Fonds, Fondax Capital Management (FCM), die bereits gekündigt haben, mitteilen, dass sie derzeit außergewöhnlich niedrige Abfindungsguthaben erhalten und fragen sich natürlich, ob ihnen Schadensersatzansprüche zustehen?“
Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke rät betroffenen Anlegern, zur Einschätzung der Chancen einen spezialisierten Anwalt aufzusuchen, um noch größeren Schaden abzuwenden.
Christian-H. Röhlke
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