Mietrechtreform zur einfacheren Räumung von Wohnungen Teil II – Rechtsanwalt Dresden – Mietrecht
Bundeskabinett hat am 23.05.2012 Mietrechtsreform auf den Weg gebracht -Rechtsanwalt Dresden – Mietrecht
Rechtsgrundsatz – Rechtsanwalt Dresden – Mietrecht
Vereinfachung der Räumung von Wohnraum ist ein wesentliches Anliegen des Gesetzesentwurfs. § 569 Abs. 2 a BGB regelt das Kündigungsrecht des Vermieters bei Verzug mit der Mietkaution. Kommt der Mieter mit einem Betrag i. H. v. 2 Kaltmieten in Verzug, kann der Vermieter ohne Abmahnung sofort außerordentlich kündigen.
Zum Schutz von Zahlungsausfällen bei langer Prozessdauer kann der Vermieter nach § 283 a ZPO eine Sicherungsanordnung für Geldforderungen ab Rechtshängigkeit beantragen. Die Klage muss aber überwiegende Erfolgsaussicht haben. Des Weiteren muss der Kläger besondere Nachteile darlegen und glaubhaft machen. Gegenstand der Sicherungsanordnung ist die Aufforderung an den Beklagten, eine Sicherheitsleistung zu erbringen, und zwar innerhalb festgesetzter Frist. Bei Nichtbefolgung kann der Kläger nach § 940 a ZPO Räumung einleiten. Verliert der Kläger das Hauptsacheverfahren ganz oder teilweise, muss er dem Beklagten die Kosten der Sicherungsleistung erstatten.
Bei der Zwangsräumung ohne Anwesenheit des Mieters dürfen solche Sachen vernichtet werden, an denen der Mieter offensichtlich kein Interesse hat § 885 Abs. 3 Satz 2 ZPO.
Nach § 885 Abs. 5 ZPO darf der Vermieter das Verwahrgut unmittelbar im Internet versteigern.
Nach § 885 a ZPO ist die s.g. Berliner Räumung gegenüber Dritten gesetzlich geregelt. D. h. den Vollstreckungsantrag kann der Gläubiger auf die bloße Besitzeinweisung beschränken. Die Räumung muss nicht mehr vollstreckt werden. Die Ausübung des Vermieterpfandrechts ist nicht mehr erforderlich.
§ 940 Abs. 2 ZPO regelt, dass die Räumung gegenüber Dritten durch einstweilige Verfügung möglich ist. Dritte sind solche Personen, die der Vermieter nicht als Mitbewohner kennt.
§ 940 a Abs. 3 ZPO lässt die Räumungsvollstreckung durch Räumungsverfügung zu, wenn der Beklagte die Sicherheitsanordnung nicht befolgt (Zahlung Sicherheit durch den Mieter).
Mein Rechtstipp – Rechtsanwalt Dresden – Mietrecht
„Es steht noch nicht fest, wann das Gesetz in Kraft tritt. Für Vermieter ergeben sich z. T. deutliche Verbesserungen ihrer Rechte. Vermieter sollten auf jeden Fall die Presse verfolgen, um über den Zeitpunkt des Inkrafttretens informiert zu sein. Über das Inkrafttreten werde ich auch eine Pressemitteilung schreiben.“ – so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden.
Kanzleiprofil – Rechtsanwalt Dresden – Ulrich Horrion
Kurz-Profil
– Studium in Berlin und Bochum,
– Selbständig seit 08/1990,
– Beratung und Vertretung in allen Rechtsgebieten, Themenschwerpunkte der Kanzlei:
o Insolvenzrecht,
o Arbeitsrecht und
o Verkehrsrecht.
– hohe Mandantenzufriedenheit,
– über 24 Jahre Berufserfahrung,
– Videoberatung per Internet im Angebot,
– motivierte und gut ausgebildete Mitarbeiter,
– moderne Arbeitsmittel und Informationstechnologie:
o eigener Blog mit Kommentarfunktion,
o eigener Videokanal auf YouTube,
o ständige Pressearbeit,
o regelmäßige Newsletter,
o klarer und übersichtlicher Internetauftritt.
Werdegang – Rechtsanwalt Dresden
Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut.
Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde am 07.05.1957 in Dortmund geboren. Das Studium der Rechtswissenschaft absolvierte er an der Freien Universität Berlin und an der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im Anstellungsverhältnis tätig.
Philosophie der Kanzlei – Rechtsanwalt Dresden
„Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für unsere Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist uns ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Wir sind ständig bemüht, die Qualität unserer Dienstleistung zu verbessern und legen daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über uns“ so Rechtsanwalt Ulrich Horrion.
24 Jahre Berufserfahrung – Rechtsanwalt Dresden
Er verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 24 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion über 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt sehr hoch. Dies alles ist ein wichtiger Garant für den Erfolg!
Videokommunikation – Rechtsanwalt Dresden
Sparen Sie Kosten und Zeit! Durch eine Videokonferenz – über das Skype-System – können Sie mit mir Kontakt aufnehmen und eine Insolvenzberatung vereinbaren und durchführen. Somit fallen keinerlei Fahrtkosten oder Fahrzeiten an. Die Praxis hat gezeigt, dass bei der Beratung und einer prozesstechnischen Abwicklung die räumliche Entfernung keine Rolle spielt. Bei größeren Umfängen ist ein Besuch bei Ihnen vor Ort selbstverständlich.
Mitarbeiter – Rechtsanwalt Dresden
Für die erfolgreiche Mandatsbearbeitung spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Einer der wichtigsten Faktoren sind neben der Kompetenz des Anwalts, die Mitarbeiter einer jeden Kanzlei. Der Anwalt sucht ständig Anspruchsgrundlagen, prüft Rechtsnormen, formuliert Schriftsätze und verfasst Verfügungen. Weiterhin verbringt Rechtsanwalt Horrion einen Teil seiner Zeit in den Gerichten. Damit die Mandate rechtzeitig und in erfolgreicher Qualität weiter bearbeitet werden, benötigt eine erfolgreiche Kanzlei gut ausgebildete und motivierte Mitarbeiter. Dies ist in der Kanzlei Horrion der Fall. Seine Kanzlei beschäftigt drei Mitarbeiter und bildet eine aus dem englischen Sprachraum stammende junge Frau als Rechtsanwaltsfachangestellte aus. Sie soll nach Ihrer Ausbildung den Bedarf nach steigender Internationalität zukünftig mit abdecken.
Informationstechnologie – Rechtsanwalt Dresden
Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank „Juris“ mit über einer Million
Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-Micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.
Der Blog – Verkehrsrecht Dresden
Rechtsanwalt Ulrich Horrion veröffentlicht in seinem Blog regelmäßig aktuelle Informationen und Urteile aus dem Verkehrsrecht. Hier können Sie Kommentare zu den Artikeln abgeben oder sich als Co-Autor beteiligen.
Eigener Videokanal – Rechtsanwalt Dresden
Die Kanzlei Horrion betreibt bei YouTube einen eigenen Videokanal. Unter Rechtsanwalt Dresden TV finden Sie Sendungen zur Kanzlei, aktuelle Themen, aktueller Rechtsprechung u.v.m..
Pressearbeit und Infodienst – Rechtsanwalt Dresden
Rechtsanwalt Ulrich Horrion schreibt und veröffentlicht regelmäßig Artikel für die Presse und verschiedene Presseportale. Diese werden überwiegend im Internet publiziert und sind für jeden Interessenten abrufbar.
Newsletter – Rechtsanwalt Dresden
Durch den regelmäßig erscheinenden Newsletter, der Kanzlei Horrion zu allgemeinen Themen oder aktuellen Urteilen verschiedener Rechtsgebiete, können Sie sich per Mail informieren lassen.
Informativer Internetauftritt – Rechtsanwalt Dresden
Die Kanzlei legt einen besonderen Wert auf klare, übersichtliche und informative Internetseiten. So können sich die Interessenten einen schnellen Überblick über die Kanzlei und deren Dienstleistungen verschaffen.
Kontakt:
Rechtsanwalt Dresden
Ulrich Horrion
Radeberger Str. 9
01099 Dresden
0351-803 09 40
info@rechtsanwalt-horrion.de
http://www.rechtsanwalt-horrion.de
Pressekontakt:
Rechtsanwalt Dresden – Kanzlei Horrion
Ulrich Horrion
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