Auch Arbeitlose brauchen in den Ferien nicht zu Hause bleiben
Die schönsten Wochen im Jahr haben für Viele jetzt begonnen, aber sind eigentlich Sonne und Strand nur für Menschen mit Arbeit reserviert?
In der Regel dürfen Arbeitslose den Heimatort nicht verlassen, denn Sie müssen sofort zur Verfügung stehen, sollte ein passendes Arbeitsangebot kommen. Bei Nichtbeachtung würde Kürzung oder Streichung des Arbeitslosengeldes drohen.
Das bedeutet aber nicht, dass drei Millionen Deutschen keinen Zugang zu Ferienstränden haben – auch Menschen ohne Arbeit können verreisen.
Allerdings erhalten sie während eines Urlaubs nur drei Wochen lang Arbeitslosengeld und das auch nur wenn die die Agentur für Arbeit dem vorher zugestimmt hat.
Die Reise muss vorher beantragt werden, was nur kurzfristig möglich ist, da erst festgestellt werden muss, ob in der gegebenen Zeit die Möglichkeit besteht, dass eventuell ein Arbeitsverhältnis zu Stande kommen könnte.
Ist man länger, als drei Wochen abwesend riskiert man die Bezüge für die gesamte Zeit, allerdings ist es möglich, in Notfällen weitere drei Tage während des gleichen Jahres genehmigt zu bekommen.
Vor Antritt einer Reise sollte man auf jeden Fall eine Reiseversicherung abschließen, damit man wenigstens finanziell abgesichert ist, falls man unterwegs krank wird und die kostbaren Wochen unterbrechen muss.
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