Justizministerium: Verleger erhalten Leistungsschutzrecht

Das Urheberrecht soll künftig Verlegern ein Leistungsschutzrecht gegen die gewerbliche Übernahme von Artikeln im Internet gewähren. „Mit der Einführung eines Leistungsschutzrechtes soll dem neu entstandenen Schutzbedürfnis der Presseverlage Rechnung getragen werden“, heißt es im Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums, der dem „Handelsblatt“ (Freitagsausgabe) vorliegt. Der Entwurf sieht für die Verlage einen Unterlassungsanspruch bei gewerblicher Nutzung vor.

Dritte können laut dem Entwurf Artikel gewerblich nur nutzen, wenn sie sich mit den Verlagen auf eine Gebühr einigen. „An diesen Einnahmen müssen die Autoren angemessen beteiligt werden“, heißt es in dem Referentenentwurf. Bislang mussten sich Verlage auf Rechte stützen, die ihnen die Autoren einräumen. Ein Nachweis war im Einzelfall bei einem Rechtsstreit über die Urheberschaft im Internet schwierig. Der Referentenentwurf unterscheidet klar zwischen privater und gewerblicher Nutzung von Printartikeln. So bleibt etwa für private Blogger erlaubt, Internetartikel mit Printartikel zu verlinken und weiter aus den Printartikeln zu zitieren. Das Zitatrecht bleibt nach dem Entwurf vollkommen unberührt. Das Kabinett soll am 4. Juli noch vor der Sommerpause über den Entwurf entscheiden.