Restschulbefreiung ist gefährdet, wenn der Schuldner den Insolvenzantrag verzögert – Insolvenzrecht Dresden

Unnötiges Verzögern des Insolvenzantrags ohne Aussicht auf Verbesserung der wirtschaftlichen Lage gefährdet die Restschuldbefreiung, § 290 Abs. 1 Nr. 4 InsO – Insolvenzrecht Dresden

showimage Restschulbefreiung ist gefährdet, wenn der Schuldner den Insolvenzantrag verzögert - Insolvenzrecht Dresden

Insolvenzrecht Dresden-Kanzlei Rechtsanwalt Ulrich Horrion in Dresden

Rechtsgrundsatz – Insolvenzrecht Dresden

§ 290 Abs. 1 Nr. 4 InsO regelt keine Rechtspflicht des Schuldners zum Insolvenzantrag. Der Gläubiger kann nach dem Schlusstermin keine neuen Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung vorlegen (Formulierung durch Autor), Beschluss BGH vom 16.02.2012, Az.: IX ZB 209/11.

Sachverhalt – Insolvenzrecht Dresden

Schuldner S begeht im Zeitraum 1999 bis 2001 mehrere Betrugsstraftaten. Im Mai 2003 stellt S Insolvenzantrag, das Insolvenzverfahren wird eröffnet. In der Zeit danach wird S wegen 7 Betrugsstraftaten verurteilt. Im Mai 2009 ist die Frist von 6 Jahren des § 288 II. InsO abgelaufen, jedoch dauert das Insolvenzverfahren noch an.

Das Insolvenzgericht beraumt einen Anhörungstermin zum Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung an. Ein Gläubiger G beantragt die Versagung der Restschulbefreiung und stützt sich auf die Strafurteile. Dem S sei seit 1999 seine Zahlungsunfähigkeit bekannt gewesen.

Das Insolvenzgericht protokolliert die Einlassung des Schuldners nicht. Daher bekommt S noch Gelegenheit zur schriftlichen Äußerung. Gleichzeitig schiebt G Unterlagen zum Versagungsantrag nach.

Rechtsgründe – Insolvenzrecht Dresden

Der Versagungsgrund gem. § 290 I. Nr. 4 InsO ist nicht gegeben. Der Gläubiger hat im Anhörungstermin bei Gericht nicht glaubhaft gemacht, dass der S im letzten Jahr vor dem Insolvenzantrag Täuschungs- oder Verschwendungshandlungen vorgenommen hat.

Das Gericht weist darauf hin, dass dem § 290 I. Nr. 4 InsO keine generelle Rechtspflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags entnommen werden kann.

Im Übrigen können Versagungsanträge oder Nachbesserung nach dem Schlusstermin bzw. nach dem Anhörungstermin nicht mehr berücksichtigt werden.

Mein Rechtstipp – Insolvenzrecht Dresden

„Für Gläubiger ist die Vorbereitung eines Antrags auf Versagung der Restschuldbefreiung mit gründlicher Vorarbeit verbunden. Formulierung der Glaubhaftmachung sind einzuhalten, Rechtsrat ist zu empfehlen.“, so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden.

Kanzleiprofil – Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Insolvenzrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden

Grundsätzliches zum Insolvenzrecht
Insolvenzrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden

Das seit 1999 geltende Insolvenzrecht eröffnet die Möglichkeit, nach Ablauf eines Zeitraums von 6 Jahren durch die Restschuldbefreiung wieder schuldenfrei zu sein. In diesem Rechtsgebiet wurden durch Rechtsanwalt Horrion Unternehmen und Privatpersonen erfolgreich betreut. Bei einer Insolvenzabwicklung über seine Kanzlei ergeben sich für Sie, im Vergleich zu einer Abwicklung über eine staatliche Schulderberatungsstelle, erfahrungsgemäß folgende Vorteile:
– sofortiger Beginn der Vorbereitung des Insolvenzverfahrens und somit schneller zur Restschuldbefreiung,
– langjährige Erfahrung und Kenntnis sämtlicher Rechtsnormen und neuer Gesetzte,
– vollständige Betreuung bis zum Schluss der Verfahrens,
– auch Betreuung bei komplizierten Sachverhalten im Unternehmensbereich.
Kommen Sie rechtzeitig zu einem Erstgespräch! Nach vielen Tipps und Informationen im Gespräch, haben viele Mandanten das sogenannte „Licht am Ende des Tunnels“ wieder gesehen. Der psychologische Effekt der Hoffnung führt oftmals zur Verbesserung der Lebensqualität. Insolvenzrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden

Beratung und Kommunikation über Skype möglich
Insolvenzrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden

Sparen Sie Kosten und Zeit! Durch eine Videokonferenz – über das Skype-System – können Sie mit mir Kontakt aufnehmen und eine Insolvenzberatung vereinbaren und durchführen. Somit fallen keinerlei Fahrtkosten oder Fahrzeiten an. Die Praxis hat gezeigt, dass bei der prozesstechnischen Abwicklung einer Insolvenzbearbeitung die räumliche Entfernung keine Rolle spielt. Bei größeren Umfängen im Rahmen der Insolvenzbearbeitung ist ein Besuch bei Ihnen vor Ort selbstverständlich.Insolvenzrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden

Werdegang – Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Insolvenzrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden

Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut. Rechtsanwalt Horrion unterhält vier Büros in Sachsen. Die Büros befinden sich in Dresden, Chemnitz, Glashütte und Oschatz. Insolvenzrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden

Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde am 07.05.1957 in Dortmund geboren. Das Studium der Rechtswissenschaft absolvierte er an der Freien Universität Berlin und an der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im Anstellungsverhältnis tätig. Insolvenzrecht Dresden – Rechstanwalt Dresden

Philosophie Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Insolvenzrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden

„Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für unsere Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist uns ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Wir sind ständig bemüht, die Qualität unserer Dienstleistung zu verbessern und legen daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über uns“ so Rechtsanwalt Ulrich
Horrion . Insolvenzrecht Dortmund – Rechtsanwalt Dortmund

Langjährige Berufserfahrung Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Insolvenzrecht Dresden- Rechtsanwalt Dresden

Er verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 19 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion über 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt sehr hoch. Dies alles ist ein wichtiger Garant für den Erfolg! . Insolvenzrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden

Mitarbeiter der Kanzlei Ulrich Horrion Insolvenzrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden
Für die erfolgreiche Mandatsbearbeitung spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Einer der wichtigsten Faktoren sind neben der Kompetenz des Anwalts, die Mitarbeiter einer jeden Kanzlei. Der Anwalt sucht ständig Anspruchsgrundlagen, prüft Rechtsnormen, formuliert Schriftsätze und verfasst erfügungen. Weiterhin verbringt er einen Teil seiner Zeit in den Gerichten. Damit die Mandate rechtzeitig und in erfolgreicher Qualität weiter bearbeitet werden, benötigt eine erfolgreichVe Kanzlei gut ausgebildete und motivierte Mitarbeiter. Dies ist bei uns der Fall. Meine Kanzlei beschäftigt drei Mitarbeiter und bildet eine aus dem englischen Sprachraum stammende junge Frau als Rechtsanwaltsfachangestellte aus. Sie soll nach Ihrer Ausbildung den Bedarf nach steigender Internationalität zukünftig mit abdecken.
Insolvenzrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden

Ständige Weiterbildung Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Insolvenzrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden

Rechtsanwalt Ulrich Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und publiziert regelmäßig Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten. Insolvenzrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden

Arbeitsmittel und moderne Informationstechnologie Kanzlei Ulrich Horrion
Insolvenzrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden

Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank „Juris“ mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.
Insolvenzrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden

Kontakt:
Insolvenzrecht Dresden
Insolvenzrecht Dresden – Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Radeberger Straße 26
01099 Dresden
0351 / 803 09 40
info@rechtsanwalt-horrion.de
http://www.insolvenzrecht.rechtsanwalt-horrion.de

Pressekontakt:
Insolvenzrecht Dresden – Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Ulrich Horrion
Radeberger Str. 9
01099 Dresden
0351-803 09 40
info@rechtsanwalt-horrion.de
http://www.insolvenzrecht.rechtsanwalt-horrion.de