Empfänger von Arbeitslosengeld II sollen auch in Zukunft keine Zuschüsse erhalten, um drohende Stromsperren abwenden zu können. Das erklärte Hans-Joachim Fuchtel, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesarbeitsministerium am Montag bei einem Spitzengespräch mit den Wohlfahrts- und Sozialverbänden, berichtet das ARD-Politikmagazin „Report Mainz“. Das Bundesarbeitsministerium wollte dies nicht kommentieren und verwies auf die Vertraulichkeit des Gesprächs.
Präsidenten und Geschäftsführer von Caritas, Diakonie, Rotem Kreuz, Paritätischem Gesamtverband, Arbeiterwohlfahrt und der Zentralen Wohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland hatten solche Zuschüsse am Montag beim sogenannten „Sozialmonitoring“, einer jährlichen Sitzung im Bundesarbeitsministerium, angeregt. Staatssekretär Fuchtel sagte stattdessen zu, bei der Bundesagentur für Arbeit zu überprüfen, in welchen Fällen die Jobcenter Darlehen für Stromschulden an Hartz-IV-Empfänger vergeben. Nach dem Gesetz (SGB II, § 24) steht Arbeitslosengeld-II-Empfängern ein Darlehen vom Jobcenter zu, wenn ihnen eine Stromsperre droht, betonte eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit auf Anfrage von „Report Mainz“. Die Bundesagentur für Arbeit teilte weiterhin mit, Stromschulden seien einer der häufigsten Gründe für die Vergabe von Darlehen durch die Jobcenter. Die Zahl der Darlehen sei in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen: Hatten im Jahr 2007 rund 8.000 Familien, die von Hartz IV leben, ein Darlehen vom Jobcenter erhalten, waren es im Februar 2012 schon rund 18.000 Familien. Wie oft die Sachbearbeiter Darlehen für Stromschulden vergeben, werde statistisch nicht erfasst. Die Bundesagentur hat nach eigenen Angaben an die Jobcenter keine restriktive Linie für die Vergabe von Darlehen vorgegeben, wenn einem Haushalt die Stromsperre droht. Warum dennoch 200.000 Hartz-IV-Empfängern im vergangenen Jahr der Strom abgestellt wurde, kann die Bundesagentur für Arbeit allerdings nicht erklären. Möglicherweise hätten die Betroffenen sich erst zu spät bei ihren Jobcentern um ein Darlehen bemüht, so die Sprecherin, oder die Sachbearbeiter hätten nicht auf die Möglichkeit eines Darlehens hingewiesen.