Die private Krankenversicherung trumpft auf

Allen Unkenrufen zum Trotze: wenngleich die private Krankenversicherung in einer jüngst publizierten Studie der AOK heftig kritisiert wurde, stellte sie nun echtes „Stehvermögen“ unter Beweis. Und tatsächlich, die Fakten sprechen für sich. Die PKV ist für gesundheitsbewusste Verbraucher offenbar unverzichtbar.

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Ist die private Krankenversicherung wirklich so unzureichend für die Zukunft gerüstet, wie eine Untersuchung der Allgemeinen Ortkrankenkassen unlängst behauptet hatte? Wohl kaum. Denn zum einen bietet die PKV kapitaldeckende Altersrückstellungen, andererseits sollen schon bald die Rechte der Patienten nachhaltig gestärkt werden. So sprach sich der Verband der privaten Krankenversicherungen jüngst unter anderem für eine umfassende Aufklärung ihrer Versicherten im Hinblick auf anfallende Behandlungskosten aus.

Unhaltbare Vorwürfe:
Der Direktor des PKV Verbandes, Dr. Volker Leienbach, äußerte sich im Fachmagazin „Implicon“ deutlich zu den Verunglimpfungen, die in der AOK-Studie aufgeführt wurden. Ein klares Indiz dafür, dass die Vorhaltungen vollends unbegründet und an den Haaren herbeigezogen worden sind, sei vor allem die Tatsache, dass allein in 2011 sage und schreibe 75.000 gesetzlich Krankenversicherte zur PKV gewechselt seien. Eine Entwicklung, die sich nach Ansicht Leienbachs wohl auch im nächsten Jahr stetig fortsetzen werde. Schließlich sprechen die umfassenden Leistungen der privaten Krankenversicherung in jedem Fall für sich. Dass die Ansprüche der Versicherten in den vergangenen Jahren stark gestiegen sind, ist klar erkennbar.
Genügte es den meisten Menschen zum Beispiel seinerzeit noch, eine umfassende medizinische Versorgung in einem Mehrbett – Zimmer zu bekommen, so habe sich hier ein spürbarer Wandel vollzogen. So wird zum Beispiel der Wunsch nach einem Ein- oder Zweibettzimmer inklusive medizinischer Behandlung durch den Chefarzt im Rahmen eines erforderlichen stationären Aufenthaltes immer häufiger geäußert. Ähnlich verhält es sich auch in der Zahnmedizin: nicht nur in Bezug auf eine nachhaltige Prophylaxe wird größter Wert auf Qualität und Professionalität gelegt, sondern auch, wenn es um Implantate oder klassischen Zahnersatz geht.

Sicherlich muss dieses „Plus“ an Leistung und Service auch finanziert werden, und das ist wahrlich mit einem nicht unerheblichen Kostenfaktor von Seiten der Versicherten verbunden. Betrachtet man aber einmal das Niveau der Beitragssteigerungen der PKV und vergleicht dies mit dem der gesetzlichen Krankenversicherung, so fällt auf, dass die private Krankenversicherung auch hier die Nase vorn hat. Das Angebot der GKV lässt bekanntlich immer mehr zu wünschen übrig, aber dennoch werden die Beiträge nahezu stetig angehoben. Im Gegensatz dazu punktet die PKV, so Leienbach, vor allem durch die zukunftsorientierten kapitaldeckenden Altersrückstellungen. Stichwort: „Pflegeversicherung“, denn diesbezüglich verfügt die private Krankenversicherung über ein Rückstellungspotenzial in Höhe von sage und schreibe 150 Milliarden Euro. Ein Aspekt, der übrigens nicht nur für ältere Versicherte von entscheidender Bedeutung ist!

Patienten dürfen aufatmen
Vor wenigen Tagen erst hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf verabschiedet, in welchem es um die Stärkung der Patientenrechte geht. Insbesondere die PKV will sich dafür stark machen, dass es jedem Patienten schon ab 2013 möglich sein soll, verständlichere, nachvollziehbare Informationen zu unterschiedlichsten Rechtsbereichen zu erhalten. In Zukunft sollen Patienten gleichwohl durch ihren behandelnden Arzt umfassend aufgeklärt werden, sofern die Krankenversicherung die anfallenden Kosten für bestimmte medizinische Maßnahmen nicht oder nur teilweise übernehmen will. In der Vergangenheit zogen Versicherte in Bezug auf das Behandlungs- und Arzthaftungsrecht häufig den Kürzeren, da viele Aspekte im Gesetz bis dato nur lückenhaft verankert waren. Mit der Folge, dass Versicherungsnehmer in der Regel nur bedingt über ihre Rechte und Möglichkeiten informiert waren und sie demgemäß hohe Kosten und Risiken zu tragen hatten. Folglich sollen, wenn es nach dem Verband der privaten Krankenversicherung geht, Ärzte künftig schon ab einem Behandlungsaufwand von 300 Euro dazu verpflichtet werden, ihre Patienten auf den entsprechenden Kostenaufwand hinzuweisen. Insgesamt soll diese neue Informationspflicht die Vertrauensbasis zwischen den Versicherten und den Medizinern bzw. den Versicherern stärken.

Ein bemerkenswerter Positiv – Trend zeichnet sich ab
Im Zuge dieser positiven Entwicklungen ist es nicht verwunderlich, dass der Markt rund um die private Krankenversicherung stark gewachsen ist. Wie aber soll es angesichts dessen für den Verbraucher noch möglich sein, den Überblick zu behalten?
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