Alle Unternehmen, die sich in 2011 für eine Mitgliedschaft im Verein Arbeitgeber für Transparenz in der Zusatzversorgung e.V. entscheiden, müssen lediglich die anteilige Jahresgebühr zahlen. Aufnahmeanträge, welche auf der Vereins-Webseite unter http://atzev.net/aufnahmeantrag.htm zu finden sind, die bis zum 31.12.2011 beim Vereinssitz eingehen, bleiben ohne Anrechnung einer Aufnahmegebühr.
Diese Vorgehensweise erfolgt automatisch.
Die Vorteile*, die sich durch eine Mitgliedschaft im ATZ e.V. ergeben, sind:
– Ausführliche Materialsammlung zum Thema ZVK/VBL
– Zeitnahe Informationen bei wesentlichen Entscheidungen vor Gericht
– Spezielles Know-how der Gründungsmitglieder
– Zahlreiche Kontaktmöglichkeiten zu anderen Unternehmen
– telefonisches Erstgespräch
– Vergünstigte Teilnahme an Veranstaltungen zum Thema ZVK/VBL-Ausstieg
– Fundierte Beratung durch versierte Kooperationspartner
Falls Sie noch weiteren Informationsbedarf haben, können Sie sich gerne über das Kontaktformular auf der Webseite an uns wenden oder die Satzung / Flyer herunterladen.
* Hinweis: Das telefonische Erstgespräch für (zukünftige) Vereinsmitglieder erfolgt ohne Haftung und ohne umfassende Prüfung von schriftlichen Unterlagen. Aus diesem Grunde ist darauf hinzuweisen, dass es empfehlenswert ist, die gesamten schriftlichen Unterlagen einem Rechtsanwalt vorzulegen und sich verbindlich schriftlich beraten zu lassen.