Die Bundesanwaltschaft hat sich gegen eine Verlegung der mutmaßlichen Terroristin Beate Z. aus der Justizvollzugsanstalt Köln ausgesprochen. Das berichtet das Nachrichtenmagazin „Focus“ unter Berufung auf eine Stellungnahme der Karlsruher Behörde an die Verteidiger der 37-Jährigen. Die Entscheidung über eine Verlegung trifft in Kürze ein Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof.
Die mutmaßliche Mitgründerin der Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) hatte „Focus“ zufolge vor einigen Wochen beantragt, ihre Untersuchungshaft in einem „heimatnahen“ Gefängnis absitzen zu dürfen. Als Grund gab Z. die innige Beziehung zu ihrer in Jena (Thüringen) lebenden Großmutter an, die 88 Jahre alt ist.