Ein Rechtsgutachten im Auftrag der Grünen-Bundestagsfraktion ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Errichtung eines Schuldentilgungsfonds zur Bekämpfung der Finanzkrise in Europa aus europarechtlicher Sicht zulässig ist. „Entgegen der in der Stellungnahme der Bundesregierung vertretenen Auffassung ist die Errichtung eines Schuldentilgungsfons europarechtlich zulässig“, heißt es in dem Gutachten, das „Rheinischen Post“ (Samstagausgabe) vorliegt. Der Passauer Wirtschaftsjurist Christoph Herrmann, der das Gutachten erstellt hat, weist zudem darauf hin, dass ein europäischer Schuldentilgungsfonds auch mit nationalem Recht vereinbar sei, sofern die Verantwortung für den Staatshaushalt beim Bundestag bleibt.
„Aus verfassungsrechtlicher Sicht wäre eine Absicherung eines Schuldentilgungsfonds und der mit ihm verbundenen Haftungsübernahmen“ durch Deutschland durch entsprechende Zustimmungsvorbehalte des Bundestags „einzuhegen“. Grünen-Fraktionschefin Renate Künast begrüßte das Ergebnis des Gutachtens: „Der Schuldentilgungsfonds ist notwendig, um den Zinsdruck zu senken, dem einige Länder ausgesetzt sind“, sagte sie der Zeitung.