Rote Karte am Arbeitsplatz vermeiden

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Dr. Oliver K.-F. Klug

Essen, 08. Juni 2012****Angesichts der beginnenden Fußball-Europameisterschaft-Spiele und der bevorstehenden Olympischen Spiele in London stellt sich für viele Sport-Fans die Frage, wie sie ihre Leidenschaft und ihren Job unter einen Hut bekommen, ohne ihren Arbeitsplatz zu gefährden. Damit die Sportbegeisterung nicht mit der roten Karte durch den Arbeitgeber geahndet wird, gibt Rechtsanwalt Dr. Oliver K.-F. Klug, Hauptgeschäftsführer des AGAD – Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V., Antworten auf die drängendsten Fragen der Sport-Fans:

Kann ich als Arbeitnehmer für die Übertragung eines bestimmtes Fußball-Spiel oder einer Schwimmveranstaltung bei Olympia auch nur für ein paar Stunden Urlaub nehmen?

Urlaub kann nicht stundenweise berechnet und muss deshalb auch nicht stundenweise gewährt werden. Auch die gängige Praxis in vielen Unternehmen, „halbe Urlaubstage“ zu gewähren, ist gesetzlich nicht vorgesehen. Es handelt sich dabei also immer um ein Entgegenkommen des Arbeitgebers. Will der Arbeitnehmer also ganz sicher gehen, muss er notfalls einen ganzen Urlaubstag beantragen.

Was muss ich als Arbeitnehmer tun, wenn der Urlaub nicht gewährt wird?

Der eigenmächtige Urlaubsantritt kann ein Grund zur fristlosen Kündigung sein. Wird der Urlaub nicht genehmigt, muss der Arbeitnehmer notfalls eine einstweilige Verfügung beim Arbeitsgericht beantragen. Der Arbeitgeber muss dann schon stichhaltige Gründe haben, warum er den Urlaubsantrag ablehnt. Allerdings gehen betriebliche Belange wie Kundenerreichbarkeit, fristgebundene Projektarbeit etc. dem Interesse am Fußball- oder Olympia-Gucken vor.

Kann ich als Arbeitnehmer das Fußball-Spiel oder Olympia-Veranstaltungen notfalls via Internet neben der Arbeit verfolgen?

Ist die private Internetnutzung nicht in einer Betriebsvereinbarung geregelt, entscheidet darüber allein der Arbeitgeber. Selbst bei fehlender Regelung und längerer Duldung durch den Arbeitgeber entsteht für den Arbeitnehmer kein Anspruch aus betrieblicher Übung. Stellt der Arbeitgeber anlässlich der EM oder Olympia klar, dass die private Internetnutzung ab sofort untersagt sei, riskiert der Arbeitnehmer bei einem Verstoß eine Abmahnung, im Wiederholungsfall sogar die Kündigung. Zur Einhaltung dieses Verbotes ist der Arbeitgeber berechtigt, stichprobenartig, beispielsweise während eines EM-Spiels oder einer Olympia-Übetragung, dies zu überprüfen.

Darf dich als Arbeitnehmer während einer attestierten Arbeitsunfähigkeit zum Public Viewing?

Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, während der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit alles zu seiner Genesung zu tun. Wer wegen eines Magen-Darm-Virus krankgeschrieben ist und beim Public Viewing vorgefunden wird, riskiert seinen Arbeitsplatz. Ist dagegen der Kraftfahrer mit eingegipstem Fuß krankgeschrieben, kann die Teilnahme am Public Viewing zulässig sein.

Über den AGAD
Mit über 600 Mitgliedsunternehmen, die rund 40.000 Mitarbeiter beschäftigen, ist der AGAD Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. der größte Arbeitgeberverband der Branche im Ruhrgebiet. Der Verbandsbereich erstreckt sich von Duisburg über Mülheim, Essen, Oberhausen, Bochum, Dortmund, Hagen und Hamm bis ins Sauerland.

Durch den hohen Spezialisierungsgrad seiner fünf Juristen auf dem Gebiet des Arbeits- und Sozialrechts verfügt der AGAD über eine sehr hohe Beratungskompetenz in allen arbeits- und sozialrechtlichen Fragen. Als Tarifpartner für den Groß- und Außenhandel und die Dienstleister im Verbandsgebiet führt der AGAD Tarifverhandlungen für die Mitglieder der Tariffachgruppe und unterstützt seine Mitglieder beim Abschluss von Firmentarifverträgen. Das Service-Angebot reicht von Beratungsleistungen im Bereich des Beauftragtenwesens und des Datenschutzes über ein speziell auf die Bedürfnisse des Mittelstands zugeschnittenes Compliance Modell, Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen bis hin zu aktuellen Umfragen, mit denen der AGAD interessante Standpunkte, Tendenzen und Stimmungen zu politischen und wirtschaftlichen Themen ermittelt. Darüber hinaus vertritt der AGAD die Mitgliederinteressen in der Öffentlichkeit und in der politischen Diskussion, sei es in den Kommunen, in Düsseldorf oder Berlin.

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Dr. Oliver K.-F. Klug
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