Häftlinge in Sicherungsverwahrung erhalten 12.000 Euro Schmerzensgeld

Zwei in Sicherungsverwahrung sitzende Häftlinge sollen von Deutschland insgesamt 12.000 Euro Schmerzensgeld erhalten. Das entschied am Donnerstag der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Grundlage des Urteils sei es, dass die Sicherungsverwahrung erst im Anschluss an die bereits verbüßte Haftstrafe angeordnet wurde.

Die Straßburger Richter sahen darin einen Verstoß gegen den Rechtsgrundsatz „Keine Strafe ohne Gesetz“. Einer der beiden Männer im Alter von 44 und 55 Jahren war 1987 wegen mehrfacher Vergewaltigung zu achteinhalb Jahren Haft, der andere 1992 wegen dreifachen Mordes zu 15 Jahren Haft verurteilt wurden. Derzeit befinden sich die Männer in Haftanstalten im hessischen Schwalmstadt und im bayerischen Straubing in Sicherungsverwahrung. Im Jahr 2004 wurde in Deutschland das „Gesetz zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung“ verabschiedet. Seitdem hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Bundesrepublik mehrfach wegen nachträglich verhängter oder verlängerter Sicherungsverwahrung verurteilt. Im Jahr 2011 trat in Deutschland ein neues Gesetz in Kraft, mit dem die nachträgliche Verhängung oder Verlängerung der Sicherungsverwahrung untersagt ist.