Juristische Beratung nach Verkehrsunfällen
Ob ein Augenblicksversagen oder ein kleiner Moment mangelnder Aufmerksamkeit, zu einem Verkehrsunfall kommt es schnell. Wohl in keinem Bereich des täglichen Lebens kann ein kleiner Fehler derart gravierende Folgen haben. In einer aktuellen Studie vermuten britische Forscher einen Zusammenhang zwischen steigenden Unfallzahlen im Straßenverkehr und der Umstellung auf die Sommerzeit und die damit wechselnden Lichtverhältnisse. Manchmal sind auch schlicht die Straßenverhältnisse von Einfluss. In Pankow, Kreuzberg, Mitte und anderen Bezirken arbeiten Stadtplaner zudem daran, Unfallschwerpunkte durch bauliche Maßnahmen zu entschärfen. Was jedoch auch immer die unmittelbaren Unfallursachen im Einzelfall waren: Neben gesundheitlichen Konsequenzen folgt auf den Unfall oft der Gang zum Rechtsanwalt.
Vertretung durch den Rechtsanwalt
Die Unfallfolgen variieren von leicht bis schwerwiegend. Leidtragende sind häufig die schwächsten Verkehrsteilnehmer, also Fußgänger und Radfahrer. Laut der britischen Studie sind auch Motorradfahrer vermehrt betroffen. Wer Glück hat, der kommt mit dem Schrecken davon, andere haben ihr Leben lang mit den Folgen eines Unfalls zu kämpfen. Aus Sach- und Personenschäden resultieren oft langwierige juristische Auseinandersetzungen, die eine zusätzliche Belastung für die Beteiligten darstellen können. Ein Gerichtsverfahren ist immer mit nervlichen Belastungen für die Betroffenen verbunden. Die sachgerechte Vertretung durch einen Rechtsanwalt, der einem in dem Verfahren zu Seite steht, ist bei schweren Unfällen oder komplexen Sachverhalten jedenfalls angezeigt.
Unfall: Gerichtsverfahren als Folge
Das Gericht entscheidet über den Unfallhergang anhand von Protokollen der Polizei, Zeugenaussagen der Beteiligten, Gutachten von Sachverständigen und, seltener, eigenen Ortsbegehungen durch das Gericht. Sachverständigengutachten können entweder durch das Gericht selbst oder als Parteigutachten, in der Regel durch den Rechtsanwalt der jeweiligen Streitpartei in Auftrag gegeben werden. Neben diesen zivilrechtlichen Problemen, die Schadensersatzansprüche und Ansprüche auf Schmerzensgeld zum Gegenstand haben, können sich aus dem Unfallgeschehen regelmäßig auch „Punkte in Flensburg“, Fahrverbote oder erhebliche Bußgelder ergeben. Schlimmstenfalls droht der Entzug der Fahrerlaubnis.
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