Urteil: „Big Brother“-Gewinn muss versteuert werden

Die Teilnahme an der TV-Show „Big Brother“ wird nicht als Spiel, sondern als Arbeit betrachtet. Das urteilte der Bundesfinanzhof (BFH) am Mittwoch in München. Demnach handelt es sich bei der Teilnahme an der Show um eine „steuerpflichtige sonstige Leistung“, das Preisgeld müsse daher als Einkommen versteuert werden.

Hintergrund des Urteils ist eine Klage des „Big Brother“-Gewinners von 2005. Er hatte gegen einen Bescheid des Finanzamtes Klage eingelegt, die der Finanzhof nun abwies. Nach dem Urteil könnten in Zukunft auch Teilnehmer von Castingshows wie „DSDS“ oder „Germany`s Next Topmodel“ zur Kasse gebeten werden.