Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, hat die Parteien wegen ihres Vorgehens bei der Wahlrechtsreform kritisiert. „Es wäre Aufgabe der Politik gewesen, rechtzeitig und möglichst einvernehmlich ein neues Wahlgesetz vorzulegen“, sagte er zum Auftakt der Verhandlung über die Wahlrechtsreform am Dienstag in Karlsruhe. Zum großen Bedauern des Gerichts sei dies jedoch nicht gelungen.
SPD und Grüne haben neben rund 3.000 Bürgern Klage gegen eine Regelung eingereicht, die Union und FDP im vorigen September durchgesetzt hatten. Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2008 das Wahlrecht teilweise für rechtswidrig erklärt, weil eine Partei unter Umständen weniger Sitze im Bundestag bekam, wenn die Zahl ihrer Zweitstimmen stieg. Die Opposition zeigt sich zuversichtlich, dass das Gericht die neue Regelung kippt. „Wir haben weiter keine verfassungskonforme Regelung“, sagte SPD-Parlamentsgeschäftsführer Thomas Oppermann. Das Wahlrecht sei das Fundament der Verfassung und müsse den Wählerwillen repräsentieren. Obwohl die Zeit bis zur nächsten Bundestagswahl 2013 äußerst knapp sei, werde das Gericht das neue Wahlrecht sorgfältig prüfen, sagte Voßkuhle. Mit einem Urteil wird jedoch erst in einigen Monaten gerechnet.