Vielen Hauseigentümern ist das Thema Gebäudeversicherung ein Begriff. Doch ist der Versicherungsschutz immer optimal gewählt? Einige wichtige Leistungen dürfen hier nicht fehlen.
Für Hauseigentümer ist die Gebäudeversicherung ein unverzichtbarer Schutz, wenn es um die Regulierung von Schäden rund um das Thema haus geht. Zu den wichtigsten versicherten Gefahren gehören Feuer, Sturm und Hagel sowie Leitungswasser. Oftmals sind Gebäudeeigentümer trotz Versicherungsschutz durch die Gebäudeversicherung nicht ausreichend abgesichert. Schäden am Gebäude sind zwar Bestandteil der Bedingungen, doch die Kosten, die im Zusammenhang mit einer Reparatur oder einem Wiederaufbau im Zusammenhang stehen, werden vielfach vernachlässigt.
Ein Thema hat sich in der letzten Zeit immer wieder herauskristallisiert und sorgt für Diskussionen in den verschiedenen Internetforen. Da ist es z. B. in einem Wohnhaus zu einem Leitungswasserschaden gekommen und der Eigentümer blieb auf einem Teil der Kosten sitzen. In dem konkreten Fall ist im Dachgeschoss des Hauses ein Leitungsrohr gebrochen. Dafür musste im Bad die Sitzbadewanne demontiert werden, um an das Wasserrohr heranzukommen. Die Badewanne konnte danach auch nicht mehr eingebaut werden. Von der Gebäudeversicherung wurde aber nur die Reparatur des Leitungswasserschadens übernommen.
Ausschlaggebend für die Regulierung wer, dass die sogenannten Bewegungs- und Schutzkosten nicht mit versichert waren. Denn häufig ist es der Fall, das für die Reparatur eines Schadens Einbaumöbel oder Badarmaturen entfernt werden müssen. Ohne Absicherung dieses Bausteines bleibt man auf einem Teil der Kosten sitzen. Mittlerweile schließen aber viele Gesellschaften die Bewegungs- und Schutzkosten in die Gebäudeversicherung mit ein.
Die Notwendigkeit dieser zusätzlichen Absicherung lässt sich auch an einem anderen Beispiel festmachen: In der Küche kommt es in der Wand hinter der Einbauküche zu einem Leitungswasserschaden. Dafür muss die Küchenfirma die Küche demontieren und dabei die Arbeitsplatte zerstören. Erst jetzt können Klempner die Wand aufstemmen und den Schaden beheben. Für die Einbauküche muss nun eine neue Arbeitsplatte gefertigt werden, darüber hinaus fallen Kosten für die Handwerker der Küchenfirma an. Ohne den Leitungswasserschaden betragen allein die Bewegungskosten für die Küche rund 2.000 Euro.
Auch bei einem Unwetter ist der Einschluss von Bewegungs- und Schutzkosten von großer Bedeutung: Draußen tobt ein kräftiges Sommergewitter. Blitze zucken und der Sturm peitscht mit Windstärke 9 den Regen übers Land. Da stürzt ein Baum aus dem Garten auf das Dach des Hauses. Der Giebel wird beschädigt, Teile der Bedachung sind ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen. Am nächsten Morgen werden eine Dachdeckerfirma und ein Baumfälldienst mit der Reparatur und der Bergung beauftragt. Die Kosten für die Reparatur des Giebels und des Daches werden von der Gebäudeversicherung übernommen. Die Bergung und Beseitigung des Baumes übernimmt die Gebäudeversicherung nur dann, wenn die Bewegungs- und Schutzkosten mit versichert waren.
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