Die Deutsche Hospizstiftung hat die Pläne des Bundesjustizministeriums zum strafrechtlichen Verbot der gewerbsmäßigen Suizid-Beihilfe abgelehnt und fordert eine weitergehende Regelung. „Wer nur die gewerbsmäßige Beihilfe verbietet, schafft faktisch eine gesetzliche Legitimation für jene deutschen Vereine, die bei uns eine organisierte Suizid-Beihilfe nach Schweizer Muster etablieren wollen“, sagte der geschäftsführende Vorstand der Deutschen Hospizstiftung, Eugen Brysch, der Tageszeitung „Die Welt“ (Montagausgabe, 4. Juni). Ein Verbot, so Brysch, dürfe sich nicht auf die „gewerbsmäßige“ (kommerziell gewinnorientierte) Suizid-Beihilfe beschränken, sondern müsse auch die „geschäftsmäßige“ (organisierte) Beihilfe umfassen.
„Wenn die Regierung hier handeln will, dann sollte sie es richtig machen“, sagte Brysch. Zu dem Gesetzentwurf hat die Hospizstiftung eine schriftliche Stellungnahme verfasst, aus der die „Welt“ zitiert und in der es heißt: „Der Gesetzgeber sollte sich für das Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe entscheiden oder von einer strafrechtlichen Regelung absehen.“