ARAG Verbrauchertipps

– Nicht nur Telefonieren wird billiger
– Fahrverbot droht auch Radlern
– Zensus – Drohen Hausbesitzern jetzt Zwangsgelder?
– Rechts vor Links gilt nicht auf dem Parkplatz

Nicht nur Telefonieren wird billiger
Am 11. Mai beschloss das EU-Parlament die Senkung der Roaming-Gebühren für die Handy-Nutzung im Ausland. Damit wird Telefonieren im EU-Ausland pünktlich zu den Sommerferien noch einmal billiger! Die neuen Gebührensätze machen aber nicht nur den Anruf bei den Daheimgebliebenen preiswerter. Auch der Blick ins Internet via Smartphone oder Tablet PC wird im EU-Ausland billiger. In den kommenden Jahren werden die Preis sogar noch weiter sinken. Laut ARAG Experten belaufen sich die Kosten ab Juli 2012 höchsten auf:
– 70 Cent/MB für das Internet
– 29 Cent/Minute für Anrufe vom Handy
– 8 Cent/Minute für angenommene Anrufe
– 9 Cent für die SMS

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Fahrverbot droht auch Radlern
Das Ordnungsamt kann laut ARAG Experten durchaus auch Fahrverbote gegen Radler aussprechen. In einem aktuellen Fall war ein junger Mann mit 2,1 Promille Alkohol und anderen Drogen im Blut auf dem Fahrrad erwischt worden. Die Behörden entschieden, dass der Mann künftig kein Fahrrad mehr fahren dürfe. Schon früher hatte er nämlich seinen Führerschein abgeben müssen, weil er betrunken Auto gefahren war. Da der Mann die Fristen für die Einreichung einer Klage verstreichen ließ, wurde die Entscheidung des Ordnungsamtes rechtskräftig. Die Verfügung gilt in ganz Deutschland und wird ins Flensburger Zentralregister übernommen. Wird er zukünftig also auf dem Drahtesel erwischt, wird ein Ordnungsgeld von 500 Euro fällig. Das Fahrrad darf der Mann erst wieder benutzen, wenn er einen medizinisch-psychologischen Eignungstest bestanden hat. Das als so genannter Idiotentest bekannte Verfahren muss der Mann aus eigener Tasche bezahlen. Das kommt ihn ähnlich teuer zu stehen wie das Bußgeld bei Verstoß gegen die Verfügung. So ungewöhnlich ist der Vorgang übrigens nicht, denn in fahradfreundlichen Städten wie Münster, wo der Mann herkommt, ist Alkohol am Lenker mittlerweile die häufigste Unfallursache. Die Hälfte aller Blutproben bei Verkehrskontrollen werden dort von Radfahrern genommen. Die Stadt beschloss deshalb, mit hohen Geldbußen und Fahrverboten gegen alkoholisierte Radler vorzugehen.

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Zensus – Drohen Hausbesitzern jetzt Zwangsgelder?
Bei vielen Hausbesitzern in Nordrhein-Westfalen herrschte in den vergangenen Tagen Verwirrung, als das Statistische Landesamt ihnen einen Brief zusandte und damit drohte, dass sie ein Zwangsgeld zahlen sollten. Das Zwangsgeld wurde laut dem Schreiben fällig, weil die Eigentümer von Immobilien rechtswidrig den ihnen im vergangenen Jahr zugeschickten Zensus-Fragebogen nicht beantwortet hatten – dies aber laut Gesetz mussten. Der so genannte Landesbetrieb „Information und Technik Nordrhein-Westfalen“ (IT.NRW), verschickte rund 50 000 solcher Zwangsgeldandrohungen an Hausbesitzer -viele vermutlich davon zu Unrecht. Offenbar benutzte IT.NRW veraltete Adressbestände aus unterschiedlichen Quellen und braucht zudem zu lange, um die beantworteten Fragebogen zu bearbeiten. So kann IT.NRW nicht ausschließen, dass auch Befragte mit Zwangsgeldern bedroht wurden, die die Unterlagen bereits ausgefüllt zurückgesendet hatten. Sollte dies der Fall sein, raten ARAG Experten den Betroffenen, sich umgehend mit dem IT.NRW (http://www.it.nrw.de/) in Verbindung zu setzen. Wer nicht reagiert, riskiert nämlich, das Zwangsgeld tatsächlich zahlen zu müssen.

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Rechts vor Links gilt nicht auf dem Parkplatz
Wer mit dem Auto auf einem Parkplatz unterwegs ist, kann sich nicht generell auf die Vorfahrtsregel „Rechts vor Links“ verlassen. Das Landgericht Detmold hat entschieden, dass § 8 der Straßenverkehrsordnung auf Parkplätzen nur dann gilt, wenn die Wege auf dem Platz so breit und so deutlich gekennzeichnet sind, dass der Straßencharakter der Fahrbahnen klar und unmissverständlich ist. Sind lediglich die Parkbuchten markiert, müssen sich die Verkehrsteilnehmer laut ARAG Experten über die Vorfahrt verständigen. In dem verhandelten Fall ging es um einen Unfall auf einem Kaufhausparkplatz, auf dem nur die Stellplätze markiert waren. Einer der Fahrer hatte argumentiert, der andere habe ihm von links kommend die Vorfahrt genommen. Schon das angerufene Amtsgericht hatte in erster Instant geurteilt, dass „Rechts vor Links“ hier nicht gelte und beide Fahrer zu besonderer Rücksichtnahme verpflichtet gewesen. Das Landgericht bestätigte nun diesen Spruch, so dass die Kosten für den Schaden geteilt werden (LG Detmold, Az.: 10 S 1/12)

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Der ARAG Konzern ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz. Die ARAG versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch über die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgeschäft sowie die internationalen Gesellschaften und Beteiligungen in 13 weiteren europäischen Ländern und den USA – viele davon auf führenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit knapp 3.500 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von knapp 1,5 Milliarden EUR.

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