Die Aufklärung der im vergangenen November bekannt gewordenen rechtsradikalen Mordserie schreitet zwar zügig voran, zusätzlichen Druck macht aber der Bundesgerichtshof. Das berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ vorab. Der BGH hat am 18. Mai in einem sechsseitigen Beschluss die Fortdauer der Untersuchungshaft im Fall der mutmaßlichen Terroristin Beate Z. angeordnet, aber zugleich erklärt, allgemeine „flächendeckende Abklärungen“ der Ermittler würden ein „Zuwarten mit der Anklageerhebung nicht rechtfertigen“.
Für die Aufklärung des „historischen Geschehens in Gänze“ sei bei Ermittlungen in Haftsachen keine Zeit. Da im Fall Z. die nächste Haftprüfung in drei Monaten stattfindet, ist damit zu rechnen, dass die Bundesanwaltschaft bis zum 18. August zumindest einen Entwurf der Anklage fertiggestellt haben will. Die Bundesanwaltschaft äußerte sich auf Anfrage nicht zu Details. Vermutlich wird Z., der bisher nur Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und schwere Brandstiftung vorgeworfen wird, auch wegen versuchten Mordes angeklagt werden. Die 37-Jährige, die mit den Terroristen Uwe B. und Uwe M. über ein Jahrzehnt im Untergrund lebte, hatte nach dem Tod der beiden Mörder die gemeinsame Wohnung in Zwickau angezündet. Eine 89 Jahre alte Nachbarin war noch in ihrer Wohnung, als das Feuer ausbrach. Eine Wand hinter ihrem Sofa wurde aufgrund der Explosion verschoben und hätte, wie eine Branduntersuchung ergab, einstürzen können. Wahrscheinlich werden die Ermittler Z. auch wegen Beihilfe zu den zehn Morden oder wegen Mittäterschaft anklagen, obwohl es weiterhin keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass sie unmittelbar an den Verbrechen beteiligt war. Bei der Auswertung von Asservaten aus der Wohnung wurden zwei Zeitungsausschnitte mit ihren Fingerabdrücken gefunden. Die ausgeschnittenen Artikel bezogen sich auf einen Sprengstoffanschlag in Köln sowie auf die Ermordung eines Migranten in München und gehörten offenbar zu einer Art Archiv. Solche Artikel hatten Verwendung in einem Bekenner-Video gefunden, das Z. nach dem Tod von M. und B. an 15 Adressen verschickt hatte. In den Fällen der übrigen zwölf Beschuldigten zeichnet sich ab, dass die Verfahren gegen alle Verdächtigen eingestellt werden, gegen die keine Haftbefehle erlassen worden sind. Die vorgeworfenen Taten sind möglicherweise verjährt und es hat bei den Ermittlungen keine juristisch belastbaren Anhaltspunkte für die Unterstützung der Terrorgruppe in nicht verjährter Zeit gegeben. In einem Fall soll vor einer Jugendstrafkammer angeklagt werden, weil der Beschuldigte zur Tatzeit 19 Jahre alt war. Die übrigen fünf Beschuldigten (einschließlich Z.) werden vermutlich vor dem Oberlandesgericht (OLG) München angeklagt werden. Fünf der zehn Morde wurden in Nürnberg und München begangen. Als einzige Alternative ist noch das OLG Düsseldorf im Gespräch, das über den größten Sitzungssaal aller deutschen Oberlandesgerichte verfügt. In dem Prozess kann es zu Platzproblemen kommen, weil etwa 30 Nebenklägervertreter und viele Nebenkläger erwartet werden.