Worum geht es wirklich?
Das Urheberrecht ist zurzeit eines der polarisierenden Themen. Es heißt, die einen wollen es abschaffen und die anderen es behalten. Diese Diskussion erinnert an das verzweifelte Festhalten der Musikindustrie an die altbewährten Verbreitungswege via Schallplatte oder CD. Sie erinnert auch an das gute alte Kino, das weder das Fernsehen noch die Videothek verhindern konnte. Im Kern geht es um die simple Frage: Darf sich ein JEDER ungestraft des Eigentums eines ANDEREN aneignen? Aus meiner Sicht geht es nicht um die Abschaffung des Urheberrechts, sondern um eine Neufassung, eine Anpassung und um das Überleben des Urheberrechts.
Geschichte des Urheberrechts
Bis ins Mittelalter, also vor ungefähr 500 Jahren, kannte man gar kein Urheberrecht. Damals durften Bücher zwar nicht geklaut, aber sehr wohl abgeschrieben werden. „Die Bearbeitung eines Stoffes durch viele verschiedene Künstler und Autoren war der Normalfall, ebenso die Übernahme oder Veränderung von Liedern und Musikstücken durch andere Musiker.“ (Wikipedia) Als Plagiat wurde erstmals im alten Rom etwas bezeichnet, wenn ein Anderer behauptete, der eigentliche Autor zu sein. Erst mit der Erfindung des Buchdrucks (um 1440) erbaten sich die Drucker das „Privileg“, dass für eine bestimmte Zeit andere ein bestimmtes „geistiges Eigentum“ für bestimmte Zeit nicht nachdrucken durften. Das kam der damaligen absolutistischen Obrigkeit sehr entgegen, wollte man doch die Verbreitung von Gedanken kontrollieren. Das Zeitalter der Aufklärung wäre ohne eine Vielzahl von „Raubdrucken“ gar nicht vorstellbar. Erst als Verleger Mitte des 16. Jahrhundert auf die Idee kamen, Autoren Honorare zu zahlen, setzte sich das Verständnis durch, ihnen würde damit ein ausschließliches gewerbliches Schutzrecht zustehen. Ein englisches Gesetz von 1710, das so genannte Statute of Anne, erkannte als erstes ein ausschließliches Vervielfältigungsrecht der Autoren an, die es dann an die Verleger abtraten. (Wikipedia) Diese Sicht des Urheberrechts hat anschließend seinen Siegeszug um die ganze Welt angetreten und sieht sich erst durch das Internet vor neue Herausforderungen gestellt.
Urheberrecht kontra freier Zugang zum Welt-Wissen
Der Gesetzgeber versucht im digitalen Zeitalter das Vervielfältigungsrecht, das Recht auf Zugänglichmachung und das Copyright Management festzuschreiben, aber es wird ihm genauso wenig gelingen, wie es der Musikindustrie gelungen ist, das Zeitalter der CD und DVD festzuhalten. Es ist interessant zu beobachten, dass die technische Entwicklung uns zurückführt zu den Anfängen. Diktatoren können ihr Volk nicht mehr in Unwissenheit halten, die Verlage bestimmen nicht mehr allein, was Kunst ist und wer sie konsumieren darf. Das Neue, in welcher Form auch immer, wird seinen Weg finden. Es gibt kein Gesetz, welches auf längere Zeit eine notwendige Entwicklung hat aufhalten können. Und es muss jedem vernünftig denkenden Menschen verwundern, wenn Kindergärten für das Singen von Volksliedern GEMA zahlen sollen oder studentische Theatergruppen eine Erlaubnis der Verlage brauchen, um ein Stück zu spielen.
Freies NETZ contra Urheberrechtsdiskussion
Jede Adaption, jedes Cover, jede Neuerfindung eines bekannten Werkes wäre undenkbar. Und dennoch baut jedes geschriebene Buch auf das Lesen der Bücher vor dieser Zeit auf. Kein Musikwerk wäre vorstellbar ohne die erste olympische Ode der alten Griechen oder die Traktate des Mittelalters. Deshalb kann niemand alleiniger Eigentümer eines geistigen Werkes sein. Und der Schutz des geistigen Eigentums darf niemals zu Lasten der Freiheit im Netz durchgesetzt werden. Die Regelung könnte ganz einfach sein:
1.Wer etwas ins Netz stellt, muss damit rechnen, dass es kopiert und verbreitet wird.
2.Wer geistige Werke anderer ohne Zustimmung entgeltlich verbreitet, macht sich strafbar.
Eine Auftragsstudie der Wirtschaft aus dem Jahre 2011 konnte ohnehin nicht mehr als fünf Prozent der Bevölkerung ausfindig machen, die möglicherweise nicht legale Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken heruntergeladen hatten. Und in dem Buch „Die digitale Gesellschaft. Netzpolitik, Bürgerrechte und die Machtfrage“ (Markus Beckedahl und Falk Lüke. Deutscher Taschenbuch Verlag, 2012, 14,90 Euro) ist zu lesen, dass allein von 2009 auf 2010 die Zahl der bezahlten digitalen Downloads im Bereich Musik um über 30 Prozent angestiegen ist. Warum also das ganze Geschrei und der Versuch, das Anti-Produktpiraterie-Handelsabkommen ACTA durchzusetzen. Die Künstler unseres Landes sollten sich ernsthaft mit der Frage auseinandersetzen, ob sie mit dem Festhalten am bisherigen Urheberrecht und dem Slogan der Musik-, Film- und Buchindustrie „Verlängern, verschärfen, verklagen“ die Freiheit des Netzes zu Grabe tragen wollen. Denn nichts anderes bedeutet ACTA. Amnesty International geht davon aus, „dass das Abkommen wegen seines Inhalts, der dort verankerten Verfahren und Institutionen negative Auswirkungen auf mehrere Menschenrechte hat, insbesondere das Recht auf ein angemessenes Verfahren, das Recht auf Achtung des Privatlebens, die Informationsfreiheit, Meinungsfreiheit und das Recht auf Zugang zu lebenswichtigen Medikamenten“. (Wikipedia)
Was ginge uns alles verloren?
Aktuelle Filmbeispiele dazu finden Sie auf meiner Webseite: http://www.lutzdeckwerth.de/2012/05/29/urheberrecht-kontra-kreativitat/#more-10231
Filmproduzent, Journalist und Medientrainer, Presse und Öffentlichkeitsarbeit, integraler Coach und Berater
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