Vermieter-Rechtsschutzversicherung: Hausverbot für Besucher kann gerechtfertigt sein

Ohne Vermieter-Rechtsschutzversicherung können Streitgkeiten mit den Mietern zu einer sehr teuren Angelegenheit werden, insbesondere wenn auch noch die Gerichte bemüht werden müssen.

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In einem Mehrfamilienhaus kann immer mal Unruhe eintreten. In manchen Fällen muss der Vermieter sogar seine Vermieter-Rechtsschutz in Anspruch nehmen, um wieder Frieden herzustellen.

Als Vermieter von Wohnraum muss man mittlerweile auf alle Eventualitäten eingestellt sein: Mietrückstände, Reparaturen, Streit unter den Nachbarn sorgen für Ärger und führen nicht selten zu einem Rechtsstreit. Oftmals muss ein Rechtsanwalt die Interessen des Vermieters vertreten, hohe Kosten sind unweigerlich die Folge. Daher ist eine Vermieter-Rechtsschutzversicherung unverzichtbar für den Vermieter, damit das Kostenrisiko bei einem Rechtsfall geregelt ist.

Informationen zur Vermieter-Rechtsschutzversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/vermieter-rechtsschutz.html

Aus früheren Zeiten kennt man es noch: Hausbesuche nach 22 Uhr sind nicht gestattet, Damen- oder Herrenbesuch sowieso nicht. Heute sind solche Regelungen nicht mehr zulässig, es stellt einen Eingriff in die Privatsphäre dar. Dennoch hat der Vermieter das Recht seinen Mietern gegenüber Besuchern ein Hausverbot auszusprechen.

Stellt der Besucher eines Mieters eine schwerwiegende Störung des Hausfriedens dar, hat der Vermieter das Recht, seinem Mieter den Besuch zu untersagen. Das kann z. B. der Fall sein, wenn an jedem Abend, wo der Besuch kommt, aus der Wohnung des Mieters permanent Musik dröhnt, weil sie die Wohnung als Proberaum für ihre Band nutzen. Genauso kann es untersagt werden, dass der Besuch in der Abwesenheit des Mieters die Wohnung nutzt und dabei unzumutbaren Lärm verursacht.

Ebenfalls ist es für andere Mieter unzumutbar, wenn der Besuch einer Mietpartei die anderen Nachbarn z. B. im Treppenhaus anpöbelt oder handgreiflich attackiert. Bei diesen gravierenden Störungen hat der Vermieter das Recht auch ohne Ankündigung ein Hausverbot auszusprechen. Solche Fälle sind in Deutschland sicherlich nicht an der Tagesordnung. Sollte es aber zu einer solchen Situation kommen, wird das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter ziemlich gespannt sein.

Durch die unterschiedlichen Standpunkte der beiden Streitparteien ist ein Rechtsstreit vorprogrammiert, der sich nicht nur auf die Rechtsanwälte beschränkt, sondern auch über mehrere Instanzen bei Gericht verhandelt werden kann. Folglich fallen für die Wahrnehmung der eigenen Interessen erhebliche Kosten an, der Vermieter wird tunlichst alles daran setzen, seine Wahrnehmung durchzusetzen, schließlich geht es um die Rechte auch der anderen Mieter. Daher ist eine Vermieter-Rechtsschutzversicherung auch unverzichtbar – ansonsten lässt sich das Kostenrisiko nicht mehr überblicken.

In vielen Fällen bietet die Vermieter-Rechtsschutzversicherung die Möglichkeit, mit einem Mediator einen Rechtsstreit zwischen Mieter und Vermieter beizulegen. Ein wesentlicher Vorteil dieser Vorgehensweise ist der Schlichtungsversuch des Mediators. Beide Parteien müssen nicht zwangsläufig einen Rechtsanwalt konsultieren. Daher fallen die Kosten hier auch geringer aus – letztendlich ein Vorteil für alle Parteien: den Mieter, den Vermieter und die Vermieter-Rechtsschutzversicherung.

Bildquelle: Rainer Sturm, www.pixelio.de

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