Kleine Tipps um den Grillunfall vorzubeugen.
Dortmund: Mai 2012 Das Sommerwetter ist da und damit ist die Grillsaison eröffnet. Auch in Dortmund wurden an diesem Wochenende wieder unzählige Grills in Gang gesetzt.
Das Grillen ist eine der beliebtesten Freizeitbeschäftigungen der Bundesbürger. Ca.70 Millionen Mal wird im Jahr in Deutschland im Freien gegrillt.
Doch ein Blick auf die Unfallstatistiken zeigt, dass jedes Jahr eine große Zahl an Grillunfällen vorkommt, die auf Unachtsamkeit oder leichtsinnigen Umgang mit dem Grill zurückzuführen sind, so „Karl der Feuerwehrmann“ aus Dortmund.
„Meistens sind es so banale Aussagen wie -ich habe alles unter Kontrolle – oder – Mir kann so etwas nicht passieren – die sich der Dortmunder Feuerwehrmann bei seinen Brandschutzübungen und Brandschutzunterweisungen immer wieder anhören muss.
Doch an dem ist es nicht wie uns Brandinspektor Karl Heinrich Sprigade, besser unter dem Namen „Karl der Feuerwehrmann bekannt, mitteilt. „Seit Jahren ist die Anzahl der Unfallopfer leider unverändert zu hoch. Die Unfallberichte sind erschreckend. Circa 4.000 Menschen verletzten sich jährlich, statt ihren Grilltag zu genießen. Nahezu 500 Menschen werden pro Jahr mit schwersten Verbrennungen vom Notarzt abgeholt – und müssen durch die Folgen ihr Leben lang daran denken.“
Oftmals sind Kinder die Leidtragenden wie z.B. kürzlich erst in Fulda. Das geht dem Brandinspektor besonders an die Nieren, da er einen Großteil seiner Arbeit gerade den Kleinen gewidmet hat. Brandinspektor Sprigade ist NRW weit einer der ersten Anlaufadressen zum Thema Brandschutzunterrichtung und Brandschutzaufklärung in Kindergärten und Schulen.
Die Aufklärungs- Arbeit mit den Kindern spiegelt sich unter anderem in seiner Website wieder die unter www.karl-der-feuerwehrmann.de zu erreichen ist. Hier gibt er auch immer wieder nützliche Tipps zum Umgang mit dem Feuer.
Damit die Grillparty unfallfrei gelingt, hat uns Karl der Feuerwehrmann ein paar kleine Tipps mit auf den Weg gegeben die zu beachten sind:
Das Feuer in einem Grill sollte niemals mit Spiritus oder Benzin angezündet werden. Es sollten auch keine brennbaren Flüssigkeiten auf die schon glühenden Kohlen geschüttet werden.
Kohle nur mit geeigneten Zündhilfen anzünden!
Kinder dürfen nicht in Reichweite des Grills spielen. Ein Sicherheitsabstand von mindestens 2 bis 3 Metern sollte eingehalten werden.
Den Grill nicht von Kindern bedienen oder anzünden lassen.
Der Grill sollte nie unbeaufsichtigt sein. Besonders Kinder können Gefahren, wie Hitze, Sichtflammen oder Fettspritzer nicht einschätzen.
Während des Grillens sollte der Grill nicht transportiert werden.
Grillhandschuhe ohne Kunstfasern und lange Grillzangen benutzen um Verbrennungen zu vermeiden.
Den Grill nicht unter den Sonnenschirm stellen.
Grundsätzlich ist das Grillen in geschlossenen Räumen verboten. Hierbei kann es leicht zu einer gefährlichen Kohlenstoffdioxid (CO) Vergiftung kommen.
Brennendes Fett darf nicht mit Wasser gelöscht werden. Hierdurch entsteht gefährlicher Wasserdampf.
Für den Fall der Fälle sollten immer Löschmaterialien, z. B. eine Löschdecke, ein Eimer Sand oder ein Pulverlöscher bereitgehalten werden.
Glutreste sorgfältig ablöschen und erst nach vollständiger Abkühlung entsorgen.
Und nicht nur der „Grillende“ trägt die Verantwortung wie das kürzliche Urteil aus Hamm gezeigt hat. Wird beim Grillen ein Umstehender durch eine Stichflamme verletzt, haften alle am Grillen unmittelbar Beteiligten.
Demnach reicht es dem BdV nicht aus, sich nur gegen einen Brandbeschleuniger auszusprechen. Einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (Aktenzeichen: 9 U 129/08) zufolge müsse man demjenigen, der Spiritus oder Benzin verwenden wolle, das Mittel aus der Hand nehmen.
Wenn man diese kleinen Tipps beachtet, sollte einem unbeschwerten Grillvergnügen eigentlich nichts mehr im Wege stehen. Es sei denn, man hat vergessen das Grillgut einzukaufen.
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