Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) will dem Bundeskabinett am Mittwoch einen Entwurf für eine Grundgesetzänderung zum Kooperationsverbot im Hochschulbereich vorlegen. Damit kann der Bund nicht mehr nur Projekte an Hochschulen sowie die außeruniversitäre Forschung unterstützen, sondern die Einrichtungen als solche. „Ich gehe den größten Schritt, der je für das Wissenschaftssystem in Deutschland gegangen wurde“, sagte Schavan der in Berlin erscheinenden „Welt am Sonntag“ (E-Tag: 27. Mai 2012).
„Bisher konnten Bund und Länder an den Hochschulen nicht auf langfristiger Basis zusammenarbeiten. Nun schaffen wir die weitreichendste Kooperation, die es je gab.“ Die Hochschulen hoffen, dass sich der Bund stärker an der Grundfinanzierung beteiligt. Schavan schließt dies nicht aus: „Die Zusammenarbeit ist überall da möglich, wo sie von Bund und Ländern gewollt wird.“ In dem Gesetzentwurf, der der „Welt am Sonntag“ vorliegt, heißt es, dass sich durch die Änderung „keine finanziellen Auswirkungen“ ergäben. Doch dies gilt offenbar nicht für alle Zeiten. „Es war noch nie so viel Geld im System. Wir müssen aber nun für die zweite Dekade dafür sorgen, dass die Hochschulen verlässlich finanziert werden. Es wird einen weiteren Anstieg der Ausgaben geben“, sagte die Ministerin. Der Bund wolle das Ziel, drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) für Bildung und Forschung auszugeben, dabei nicht nur erreichen: „Wir wollen die Drei-Prozent-Marke übertreffen und uns an den forschungsstärksten Nationen orientieren.“ Wenn man bei drei Prozent sei, so Schavan, sollte man sich vornehmen, dies nicht nur zu halten, sondern im nächsten Schritt auf 3,5 Prozent zu steigern.