Immer wieder ist der floskelhafte Ausspruch „Eltern haften für ihre Kinder“ zu hören und zu lesen. Dieser Grundsatz gilt allerdings auch umgekehrt. Nämlich dann, wenn die Eltern ins Pflegeheim müssen und die Kosten hierfür nicht selbst bezahlen können. Wer in einem solchen Fall seine Kinder nicht finanziell belasten möchte, sollte den Abschluss einer Pflgezusatzversicherung in Erwägung ziehen. Ein unverbindlicher Tarifvergleich ist auf der Seite www.beste-pflegezusatzversicherung.com möglich.
Laut Statistik gibt es heute 2,4 Mio. Pflegefälle in Deutschland. Schätzungen gehen davon aus, dass sich diese Zahl bis 2030 nahezu verdoppeln wird. Ferner ist es längst kein Geheimnis mehr, das00000000s die Bevölkerung aufgrund einer besseren medizinischen Versorgung immer älter wird. Derweil ist gemäß einer Studie festzuhalten, dass es in Deutschland deutlich weniger Pflegepersonal gibt als bisher angenommen wurde. Die sind alles Meldungen, welche die Notwendigkeit einer guten Pflege teuer machen werden. Bereits heute ist ein Platz im Pflegeheim sehr teuer. In der höchsten Stufe kostet dieser im Monat 3.000 EUR und mehr. Ohne Pflgezusatzversicherung müssen für diese Kosten die Betroffenen selbst aufkommen.
Sind die finanziellen Mittel sowie eine Pflgezusatzversicherung nicht vorhanden – was bei über 50% der Fall ist – springt das Sozialamt ein. Allerdings tritt das Amt lediglich in Vorleistung. Anschließend versuchen die Sozialämter sich das Geld von den Kindern zurückzuholen, und fordern in diesem Zusammenhang Auskünfte über deren Finanzverhältnisse. Diese ist zwingend zu erteilen und umfasst die Vorlage der kompletten Gehaltsabrechnungen der vergangenen 12 Monate sowie den letzten Steuerbescheid. Hierbei wird geprüft, ob und wie viel Unterhalt zu bezahlen ist. Eine Pflgezusatzversicherung kann dies abwenden. Grundsätzlich ist derjenige unterhaltspflichtig, der auch finanziell leistungsfähig ist. Demnach müssen die Kinder selbst über ein ausreichendes Einkommen oder Vermögen verfügen. Maßgeblich für die mögliche Unterhaltspflicht ist zunächst das Nettoeinkommen. Hiervon dürfen noch Kreditverpflichtungen, Versicherungsbeiträge wie auch berufsbedingte Aufwendungen abgezogen werden. Diese Zwischensumme steht für das bereinigte Nettoeinkommen. Auch bestehende Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Ehepartnern oder Kinder können in Abzug gebracht werden. Als Summe resultiert der sogenannte Selbstbehalt, der zurzeit 1.400 EUR monatlich beträgt. Für den (Ehe-)Partner kommen laut Düsseldorfer Tabelle nochmals mind. 1.050 EUR dazu. Das bedeutet: Bleiben den alleinstehenden Kindern unter Berücksichtigung der oben genannten Kosten weniger als 1.400 EUR im Monat zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts übrig, muss dem Sozialamt nichts dazu gezahlt werden. Alles was darüber liegt, kann zum Unterhalt herangezogen werden. Es sei denn, die Eltern verfügen über eine entsprechende Pflgezusatzversicherung.
Zu zahlen ist die Hälfte aus der Differenz zwischen bereinigtem Nettoeinkommen und Selbstbehalt. Sind mehrere Kinder unterhaltspflichtig, so muss jedes Kind einen Anteil entsprechend der eigenen Einkommens- und Vermögensverhältnisse bezahlen. Eine Pflgezusatzversicherung bewahrt die Kinder vor finanziellen Belastungen. Zu berücksichtigen ist, dass Eltern selbst durch einen Privatvertrag nicht auf die Unterhaltspflicht verzichten können. In aller Regel wird den Kindern ein Mindestvermögen zugestanden, welches je nach Kommune zwischen 20.000 und 30.000 EUR beträgt. Immerhin müssen die Kinder laut Entscheidung des Bundesgerichtshof (BGH) ihr Wohneigentum dann nicht verkaufen, wenn diese selbst darin wohnen und es sich hierbei um den Hauptwohnsitz handelt.
Im Gegensatz zur privaten Pflgezusatzversicherung, kann auf die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht vertraut werden. Denn im Vergleich zur Pflgezusatzversicherung sind die Tagessätze derart gering, dass sie nicht annähernd ausreichen, um die anfallenden Pflegekosten zu decken. Auch unter Berücksichtigung der Altersrente verbleibt unterm Strich ein hoher Eigenanteil. Am besten lassen sich die Unterhaltsverpflichtungen mit einer Pflgezusatzversicherung umgehen. So gibt es die ein und andere Pflgezusatzversicherung, die zumindest einen Großteil der Zusatzkosten tragen. Die Pflgezusatzversicherung kann als Pflegerenten-, Pflegetagegeld- oder Pflegekostenversicherung abgeschlossen werden. Hierbei sollte der Einstieg in den Vertrag möglichst früh gewählt werden, weil dann die Beiträge noch verhältnismäßig niedrig sind. Ein unverbindlicher Vergleich zur Pflgezusatzversicherung kann auf der Seite www.beste-pflegezusatzversicherung.com vorgenommen werden.
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Die continoa GmbH mit Sitz in Neusäß betreibt derzeit zwei Vergleichsportale für Versicherungen: www.beste-zahnzusatzversicherung.com und www.beste-pflegezusatzversicherung.com. Dabei geht die continoa GmbH einen ganz neuen Weg: um bestmögliche Verbraucher-Orientierung zu bieten, wurden die beiden Portale speziell aus der Verbraucher-Perspektive entwickelt. Für jede Portal-Entwicklung und den laufenden Betrieb stellt die continoa GmbH exklusiv Experten bereit, die Praxis Know-How und Expertise einbringen.
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