Betrug durch „Inkasso kostenlos“, ein gefundenes Fressen für die Staatsanwaltschaft

Mit unlauterer Werbung sowie betrügerischen Tätigkeiten zu mehr Mandanten, zu mehr Aufträgen? Eine Autobahn die jede Staatsanwaltschaft zur Sackgasse erklärt.

Das Internet ist voll von solchen unseriösen Angeboten. Wir treiben für Sie Ihre Forderungen kostenlos ein oder Inkasso kostenlos. Dies sind nur zwei Beispiele dieser, nach Meinung von Thomas Buck, Inhaber des Inkassounternehmens Agens WFI Inkasso, http://www.agens-wfi-inkasso.de , für den Schuldner betrügerischen Masche. Hier wird dem Gläubiger mitgeteilt, dass die Rechtsdienstleistung kostenlos für ihn erfolgen wird. Wie soll denn das gehen? Der Verzugsschaden ist im Gesetz geregelt und es besteht in der Tat ein Erstattungsanspruch. Dieser so genannte Verzugsschaden regelt, dass der Schaden welcher durch den Schuldner verursacht wurde auch von diesem zu begleichen ist. Ist ja logisch und auch nachvollziehbar. Die Firmen welche jedoch hier mit Inkasso kostenlos oder kostenfreies Inkasso werben bedenken bei all dem Treiben jedoch nicht, dass hier eindeutig Betrug im Spiel ist. Wie kann denn ein Verzugsschaden entstehen wenn doch die Rechtsdienstleistung als umsonst beworben wird? Ergo sind ja keine Gebühren entstanden und somit auch nicht angefallen somit auch kein Verzugsschaden! Agens WFI Inkasso empfiehlt den Schuldnern welche hier von derlei Inkassofirmen angeschrieben werden die scheinbar entstandenen Rechtsberatungskosten auf jeden Fall nicht zu begleichen denn es sind ja laut Werbung im Internet auch keine angefallen.

Sich die nicht entstandenen Gebühren sodann noch als „an Erfüllungs- statt“ bis in alle Ewigkeit abtreten zu lassen, spiegelt den Gipfel der Unverfrorenheit einzelner Firmen wieder. Hier wird versucht dem üblen Treiben noch etwas Seriöses anzudienen. Dieses müsste für die Staatsanwaltschaft und die Verbraucherzentralen doch ein gefundenes Fressen sein. Einzelne Amtsrichter sehen diesem Treiben jedoch nicht tatenlos zu und entscheiden in einem gerichtlichen Verfahren dann auch Mal gerne negativ wenn es um die Gebühren von einzelnen Inkassounternehmen geht. Dies geschieht dann jedoch zu recht, schadet aber einer ganzen, ansonsten fair und redlich arbeitenden Branche denn die Mehrheit der seriösen Inkassodienstleister berechnet nur dass was auch dem Auftraggeber an tatsächlich angefallenen Gebühren berechnet wird oder wurde.

Auch scheuen sich die Vertreter dieser Firmen nicht hier Prozessbetrug im gerichtlichen Verfahren zu begehen. Denn wenn hier Inkassogebühren geltend gemacht werden die niemals für den Auftraggeber angefallen sind, im Verfahren jedoch gelten gemacht werden ist dies eindeutig Prozessbetrug. Hier sollte der Auftraggeber, der Anwalt und vor allem der unseriöse Rechtsdienstleister an den Pranger, von der Staatsanwaltschaft in einem Prozess zur Verantwortung gezogen werden. Der Auftraggeber welcher hier bewusst oder unbewusst mithilft, das Beitreibungsunternehmen welches sehr genau weiß was es hier macht sowie der Anwalt welcher hier die nicht entstandenen Gebühren im schriftlichen Verfahren einklagt. Allesamt an dem Betrug beteiligten Personen oder Firmen sollte hier dringendst Einhalt geboten werden. Eines sollte doch jedem klar sein; was nichts kostet taugt auch nichts und es kann hierbei niemals mit legalen Mitteln gearbeitet werden. Irgendeiner bezahlt immer die Rechnung, meistens der schwächste in der Kette, hier der säumige und unwissende Zahler, der Schuldner!

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