Laut einer repräsentativen Umfrage der IW Consult (n= 1.000 zwischen 16 und 25 Jahre) benötigt jeder Arbeitnehmer pro Jahr durchschnittlich sechs Stunden für das Sammeln von Belegen und die Erstellung der Steuererklärung. Das entspricht bei 23 Millionen abgegebenen Steuererklärungen 142 Millionen Stunden pro Jahr. Allerdings ist nicht jeder Arbeitnehmer verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Die freiwillige Abgabe einer Steuererklärung kann sich dennoch in vielen Fällen auszahlen.
Wer muss eine Einkommensteuererklärung abgeben? Wer Nebeneinkünfte von über 410 Euro im Jahr oder mehr als einen Arbeitgeber hat, muss eine Steuererklärung abgeben. Das gilt auch für alle, die keine Einkünfte aus einer Arbeitnehmertätigkeit mit Lohnabzug erzielen, dafür aber mit ihren gesamten Einkünften über 8.004 Euro im Jahr – bei einem Ledigen – liegen. Lohnersatzleistungen wie Arbeitlosen- oder Elterngeld, sowie ein Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte lösen ebenfalls eine Abgabepflicht aus. Auch Ehepaare, bei denen einer der Ehegatten Steuerklasse V oder VI hat oder die sich nach dem so genannten Faktorverfahren besteuern lassen, können die Abgabe nicht umgehen. Hat ein Steuerpflichtiger verschiedene Arbeitgeber und ein Arbeitgeber hat einen sonstigen Bezug (Urlaubs-, Weihnachtsgeld oder Abfindungen versteuert, bei dem der Arbeitslohn beim anderen Arbeitgeber nicht einbezogen wurde) ist die Einkommensteuererklärung Pflicht. Auch Steuerzahler, deren Ehe im Laufe des Jahres durch Tod, Scheidung oder Aufhebung aufgelöst wurde und die in diesem Zeitraum wieder geheiratet haben, müssen zu den Formularen greifen.
Wann lohnt sich die freiwillige Abgabe der Steuererklärung? Für Steuerzahler, die innerhalb eines Jahres nur zeitweise gearbeitet oder unterschiedlich hohe Gehälter erhalten haben, lohnt sich die Abgabe der Steuererklärung in jedem Fall. Hohe Werbungskosten (über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 Euro) und außergewöhnliche Belastungen machen sich ebenfalls bei der Steuerrückerstattung bemerkbar. Wurde innerhalb der Einkunftsart aus Vermietung und Verpachtung ein Verlust erzielt, kann mit Hilfe der Steuererklärung die Steuerlast erheblich gesenkt werden. Insgesamt lässt sich die Steuererklärung vier Jahre rückwirkend freiwillig abgeben.
Absetzbarkeit – Was lässt sich von der Steuer absetzen? Für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte lassen sich dank der Pendlerpauschale 30 Cent pro Kilometer (einfache Entfernung!) in der Steuererklärung ansetzen, die ohne Belege vom Finanzamt anerkannt werden. Kosten einer Aus- oder Weiterbildung, sowie der Berufskleidung und Kinderbetreuungskosten müssen dagegen anhand von Belegen nachgewiesen werden.
Die Kosten des oft diskutierten häuslichen Arbeitszimmers lassen sich beispielsweise bei Lehrern bis zu 1.250 € pro Jahr von der Steuer absetzen, wenn dem Steuerzahler für seine berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Stellt das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten Tätigkeit dar („Heimarbeiter“), sind die Kosten unbeschränkt abzugsfähig.
Abgabefrist – 31. Mai Die kommunizierte Abgabefrist (31. Mai) der Steuererklärung betrifft nur die Steuerzahler, die ihre Steuererklärung selbst erstellen. Falls der Termin nicht eingehalten werden kann, lässt sich ein Antrag auf Fristverlängerung beim Finanzamt beantragen. Für Steuerzahler, die ihre Steuererklärung von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein anfertigen lassen, gilt der 31.12. des Folgejahres.
Ratsam ist es, Belege mitzuschicken, um Rückfragen des Finanzamts zu vermeiden. Eine Kopie der Steuererklärung sollte zur Hand liegen, um diese später mit dem Steuerbescheid zu vergleichen. Der Steuerbescheid trifft nach ein bis drei Monaten nach Abgabe der Steuererklärung ein.