Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Einspruch von Hertha BSC Berlin gegen die Spielwertung des Bundesliga-Relegationsrückspiels als unbegründet zurückgewiesen. Damit bleibt das 2:2-Endresultat zwischen Fortuna Düsseldorf und Hertha BSC Berlin vom 15. Mai 2012 vorerst bestehen. Hans E. Lorenz, der Vorsitzende Richter des Sportgerichts, äußerte sich nach der Entscheidung: „Der Einspruch hatte keinen Erfolg, weil kein Einspruchsgrund nachzuweisen war. Der Schiedsrichter hat jederzeit regelkonform gehandelt, und die von Hertha BSC behauptete einseitige Schwächung durch die Unterbrechung konnte nicht belegt werden.“
Hertha BSC Berlin hatte seinen Einspruch unter anderem mit der Schwächung der Mannschaft aufgrund der äußeren Umstände begründet. Bereits am vergangenen Freitag hatte das Sportgericht fast sieben Stunden lang zu diesem Fall getagt und die Verhandlung anschließend unterbrochen. Binnen 24 Stunden kann gegen das Urteil des Sportgerichts Berufung vor dem DFB-Bundesgericht eingelegt werden.