Nach Schräglage zweier Einschiffsgesellschaften im Lloyd LF 76 Schiffsportfolio II drohen den Anlegern Nachschusszahlungen in nicht unerheblicher Höhe.
Die Schiffsfonds-Krise zieht immer weitere Kreise und reißt unaufhörlich einen um den anderen geschlossenen Schiffsfonds in die Tiefe. Wie das Fondstelegramm in dessen jüngsten Ausgabe berichtet, sind nun auch zwei Vollcontainerschiffe des seitens Lloyd aufgelegten Schiffsfonds Lloyd Fonds 76 Schiffsportfolio 2 in wirtschaftliche Schräglage geraten. Die vorläufige Rettung der beiden angeschlagenen Lloyd Fondsschiffe – MS Annina Schulte und MS Valentina Schulte – dürfte die Lloyd Schiffsportfolio 2 Anleger teuer zu stehen kommen: Ihnen drohen vorliegend Nachschusszahlungen in nicht unerheblicher Höhe.
Lloyd Schiffsportfolio 2: Sanierung an Auflagen geknüpft
Lloyd hatte den aus insgesamt 6 Vollcontainerschiffen bestehenden Schiffsfonds Schiffportfolio 2 im Jahre 2007 mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 515.937.000 $ aufgelegt. Wie im Zuge des Fondstelegramm Berichts nun bekannt wurde, sind zwei der insgesamt sechs Lloyd Fonds Einschiffsgesellschaften – nicht zuletzt aufgrund hoher Darlehensverbindlichkeiten – in wirtschaftliche Bedrängnis geraten und bedürfen nunmehr einer Sanierung. Im Einzelnen handelt es sich vorliegend um die Zweite MS ANNINA SCHULTE Shipping GmbH & Co. KG sowie die MS VALENTINA SCHULTE Shipping GmbH & Co. KG. Die Sanierung der beiden in finanziell unruhigem Fahrwasser manövrierenden Lloyd Schiffsportfolio 2 Fondsschiffe dürfte nach Einschätzung der Fondstelegramm Analysten an Auflagen geknüpft sein: Wie in vergleichbaren Konstellationen üblich, werden die Gläubigerbanken deren Zustimmung zu weiteren Tilgungsstundungen bzw. zur Sanierung der beiden Lloyd Schiffsportfolio 2 Fondsschiffe von seitens der Lloyd Schiffsfondsanleger zu erbringender Nachschusszahlungen abhängig machen.
Schiffsfonds-Krise: Nachschusszahlungen für Schiffsfonds-Anleger keine Seltenheit
Um die in finanziell unruhigem Fahrwasser manövrierenden Fondsschiffe überhaupt noch retten zu können, verständigen sich zahlreiche Schiffsfonds Initiatoren bzw. Reedereien mit den Gläubigerbanken auf Sanierungskonzepte. Den Preis für die vermeintliche Rettung der in Schräglage geratenen Fondsschiffe zahlen dabei stets die unzähligen Schiffsfondsanleger: Neben Ausschüttungsstopps oder sogar Ausschüttungsrückforderungen werden sie dabei oftmals mittels Nachschussforderungen zur Kasse gebeten. Nicht selten werden die ohnehin schon Leid geprüften Schiffsfonds-Anleger dabei vor die „Wahl“ gestellt: Entweder die Schiffsfondsanleger stimmen den oftmals als „freiwillig“ deklarierten Nachschussforderungen zu oder sie verweigern sich dem seitens Schiffsfonds Initiatoren nicht selten als letzten Ausweg zur Rettung der maroden Fondsschiffe propagierten Sanierungskonzept. Schiffsfonds-Anlegern, die den Nachschussforderungen kritisch oder ablehnend gegenüberstehen, werden in diesem Zusammenhang die Konsequenzen einer solchen Haltung unmissverständlich dargelegt: Erteilen die Schiffsfonds-Anleger nämlich der geplanten auf Nachschuss- oder Ausschüttungsrückforderungen basierenden Sanierung der Fondsschiffe keine Zustimmung, müssen sie – so der meist unverhohlene Tenor der Schiffsfonds Initiatoren Rundschreiben – mit der naheliegenden Insolvenz der Schiffsgesellschaften und dem damit für die Anleger oftmals einhergehenden Verlust der kompletten Einlage rechnen.
Schiffsfonds-Krise: Nachschusszahlungen sowie Ausschüttungsrückforderungen nicht unumkehrbar
Schiffsfondsanleger, die seitens des Insolvenzverwalters oder der Schiffsfonds Initiatoren bzw. der Fondsgesellschaft Ausschüttungsrückforderungen erhalten haben, sind in rechtlicher Hinsichtlich nicht schutzlos gestellt. Gleiches gilt in den Fällen, in denen Schiffsfondsanleger zur Sanierung der in wirtschaftliche Schräglage geratenen Fondsschiffe zu Nachschusszahlungen aufgefordert worden sind.
Schiffsfondsanleger, die von Ausschüttungsrückforderungen oder Nachschussaufforderungen betroffen sind, sollten umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts in Anspruch nehmen und mögliche in Betracht kommende Abwehrmaßnahmen umfassend überprüfen zu lassen.
Lloyd Schiffsfonds Anleger nicht schutzlos gestellt
Betroffene Lloyd Schiffsfonds-Anleger sollten sich mit deren Situation nicht abfinden, sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts suchen.
Sollten betroffene Lloyd – Schiffsfonds-Anleger von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt worden sein, so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von Schiffsfonds in Betracht, gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung, zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.
Vertrieb von Schiffsfonds oftmals über Banken und Sparkassen
Recherchen unserer Kanzlei zufolge wurden viele der derzeit notleidend gewordenen geschlossenen Schiffsfonds über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurden diese Schiffsfonds-Beteiligungen oftmals als besonders sichere Anlage empfohlen. Auf Risiken wie Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch wurde die Höhe der weichen Kosten in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht bzw. nicht ausreichend offengelegt. Aufgrund der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichthofes bestehen deshalb gute Chancen für die Schiffsfonds-Anleger, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Was können betroffene Lloyd Schiffsfonds-Anleger jetzt tun?
Geschädigte Anleger problematischer Lloyd Schiffsfonds sollten in jedem Fall ihre in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen.
Die Esslinger Kanzlei Hänssler & Häcker-Hollmnann hat sich seit ihrer Gründung auf die Rechtsberatung in den Bereichen Immobilien-, Kapitalanlage- und Bankrecht spezialisiert.
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