Das Bundesverfassungsgericht will sich mit einer neuen Gebühr gegen eine Flut von unsinnigen oder aussichtslosen Verfassungsbeschwerden schützen und macht dazu Druck bei der Politik. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, sagte der „Zeit“, er und sein Stellvertreter hätten einen „eher unüblichen Weg beschritten und unseren Vorschlag in den verschiedenen Bundestagsfraktionen vorgestellt“. Er hoffe auf „eine überparteiliche Einigung“.
Die neue Gebühr müsste in einem Gesetz geregelt werden. Voßkuhle sagte, „durch die hohe Zahl von jährlich über 6.000 neu eingehenden Verfassungsbeschwerden ist unsere Arbeitskapazität“ ausgereizt. Das Gericht werde „in nicht unerheblichem Umfang mit nicht ernsthaften oder sonst offensichtlich aussichtslosen Anträgen belastet“. Solchen Verfassungsbeschwerden wollen die Richter nach Angaben des Präsidenten mit einer sogenannten „Mutwillensgebühr“ entgegentreten, „um Ressourcen für alle möglicherweise berechtigten verfassungsrechtlichen Anliegen zu schaffen“. Die Gebühr solle nach Vermögensverhältnissen gestaffelt werden. Voßkuhle nannte als Beispiel für Missbrauch einen Fall, „wenn jemand mehr als 500 Verfassungsbeschwerden eingelegt hat – was tatsächlich vorkommt“.