Gegen Deutschland sind aktuell 68 Vertragsverletzungsverfahren bei der Europäischen Union anhängig. Das berichtet die „Mitteldeutsche Zeitung“ (Samstag-Ausgabe) unter Berufung auf eine Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion. EU-weit gibt es demzufolge aktuell 1.590 Vertragsverletzungsverfahren.
Das prominenteste Verfahren gegen Deutschland ist derzeit jenes wegen der ausbleibenden Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Wörtlich heißt es in der Antwort der Bundesregierung allerdings: „Finanzielle Sanktionen wegen Nichtumsetzung eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes wurden bisher gegen Deutschland noch nicht verhängt.“ Auf diese angeblich drohende Gefahr hatten Vertreter der schwarz-gelben Koalition im Zuge des Streits um die Vorratsdatenspeicherung immer wieder verwiesen. Der Linkspartei-Abgeordnete und Innenexperte Jan Korte sagte der „Mitteldeutschen Zeitung“, 68 Verfahren seien mehr, als er erwartet hätte. „Das Argument mit der drohenden Strafe in Sachen Vorratsdatenspeicherung ist jedoch vorgeschoben. Denn im Kern musste bisher kaum etwas gezahlt werden.“