Dienstunfähigkeitsabsicherung von Beamten

Während Angestellte und Selbständige eine private Berufsunfähigkeitsversicherung benötigen, um bei einem gesundheitsbedingten Verlust der Arbeitskraft finanziell abgesichert zu sein, benötigen Beamte eine Dienstunfähigkeitsversicherung für eine ausreichende Absicherung. Die Versorgung über den Dienstherrn ist zwar besser als bei anderen Berufsgruppen, dennoch haben Beamte ohne Zusatzversicherung im Ernstfall eine spürbare Versorgungslücke.

Das Beamtenrecht regelt, dass Beamte in den Ruhestand zu versetzen bzw. zu entlassen sind, wenn sie infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche der körperlichen oder geistigen Kräfte zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten dauerhaft unfähig (dienstunfähig) sind.
Diese Regelung weicht allerdings von den üblichen Versicherungsbedingungen einer reinen Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Dadurch kommt es teilweise vor, dass ein Beamter zwar als dienstunfähig in den Ruhestand versetzt wird, seine Berufsunfähigkeitsversicherung aber dennoch nicht leisten muss, weil eben noch keine dauerhafte Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent eingetreten ist. Den finanziellen Schaden hat der Beamte, der trotz Berufsunfähigkeitsversicherung finanzielle Einbußen erleiden müsste.

Die Entscheidung, ob der Beamte dienstunfähig ist oder nicht, trifft letztendlich der Dienstherr.
Sicherer ist für Beamte daher der Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung, die der Entscheidung des Dienstherrn folgt und keine eigenen ärztlichen Gutachten anfordert. Die Auswahl an geeigneten Versicherungsgesellschaften für Beamte lässt sich aber an einer Hand abzählen, da nur wenige Versicherer überhaupt eine Dienstunfähigkeitsklausel anbieten.

Damit man im Ernstfall nicht lange mit dem Versicherer prozessieren muss, sollten sich Beamte schon bei Vertragsabschluss genau über die Bedingungsdetails des angebotenen Tarifs informieren.

  • Wie gut ist die Dienstunfähigkeitsklausel?
  • Schließt sich der Versicherer der Entscheidung des Dienstherrn an?
  • Leistet der Versicherer auch schon bei Teildienstunfähigkeit?
  • Verzichtet der Versicherer im Ernstfall auf die abstrakte und konkrete Verweisung?
  • Bietet der Versicherer eine Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung an, wenn die Beamtenversorgung reduziert wird?
  • Welche Regelungen gelten für Beamtenanwärter, Beamte auf Probe oder Beamte auf Widerruf?

Wichtig ist auch eine möglichst lange Versicherungs- und Leistungsdauer. Die meisten Versicherer bieten für Beamte allerdings keine Absicherung bis zur Pensionierung an, so dass die letzten Jahre mit einem höheren Dienstunfähigkeitsrisiko dann nicht versichert wären.

Besondere Beamtengruppen wie z.B. Polizisten benötigen eine spezielle Dienstunfähigkeitsklausel, da bei uniformierten Beamten eine besondere Risikoabsicherung notwendig ist.

Lässt der Gesundheitszustand den Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung überhaupt ohne Einschränkungen zu oder sollte man über einen unabhängigen Versicherungsmakler anhand einer Risikovoranfrage die Annahmewahrscheinlichkeit mehrerer Versicherer erst prüfen lassen?

Je nach Tätigkeit und Beamtenstatus können Staatsbedienstete mit unterschiedlichen Tarifen den optimalen Versicherungsschutz erhalten.

Weitere Informationen zum Thema Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte sowie die Möglichkeit einer Angebotsanforderung sind auf der Internetseite www.bu-kompass.de zu finden.

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