FDP-Landesverbände sehen sich in Abneigung gegen Betreuungsgeld bestätigt

Mehrere FDP-Landesverbände haben sich durch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages in ihrer Abneigung gegenüber den Betreuungsgeldplänen für daheim erziehende Eltern bestätigt gesehen – die Union müsse sich jetzt zunächst noch darüber klar werden, was sie eigentlich wolle. „Wir gehen selbstverständlich davon aus, dass bei der unionsinternen Willensbildung auch Verfassungsfragen eine entscheidende Rolle spielen“, sagte die Vizevorsitzende der nordrhein-westfälischen FDP, Gisela Piltz, „Handelsblatt-Online“. „Ebenso ist natürlich klar, dass die FDP-Fraktion alle Vorhaben, wenn sie realisiert werden sollten, am Grundgesetz misst.“

Die Bundestagsjuristen hatten in ihrer 15-seitigen Expertise „die Erforderlichkeit einer bundeseinheitlichen Regelung“, egal wie der Gesetzentwurf konkret ausfallen werde, verfassungsrechtlich betrachtet als „insgesamt fraglich“ bewertet. Das politische Versprechen, das Betreuungsgeld zum Ausgleich für die bereits geltende Betreuungsregelung einzuführen, bilde „kein Erfordernis einer Regelung auf Bundesebene“. Vielmehr spräche vieles für eine Regionalisierung von steuerfinanzierten Familienleistungen als Alternative. Entsprechend hat bereits das Bundesjustizministerium argumentiert. „Insgesamt bestätigt dies unsere kritische Haltung. Die verfassungsrechtlichen Bedenken sind dabei nur ein Kritikpunkt von mehreren, aber ein sehr gewichtiger“, sagte die Generalsekretärin der Bayern-FDP, Miriam Gruß. Es sei und bleibe fraglich, ob der Bund eine Ersatzzahlung für nicht in Anspruch genommene staatliche Infrastruktur leisten müsse, sagte die Bundestagsabgeordnete. „Allerdings diskutieren wir hier nach wie vor über ungelegte Eier“, fügte Gruß hinzu. „Konkrete Aussagen lassen sich erst treffen, wenn der Gesetzentwurf auch vorliegt.“ Der Vorsitzende der hessischen FDP, Jörg-Uwe Hahn, zeigte sich offen für einen Stopp der Betreuungsgeldpläne. Dass das Projekt „kein Herzensanliegen der FDP“ sei, hätten er und seine Parteifreunde immer betont. „Es ist jetzt aber Sache von CDU und CSU einen konkreten Vorschlag zur Umsetzung des Koalitionsvertrages zu machen oder eben nicht“, sagte Hahn. An der FDP werde ein Verzicht auf das Betreuungsgeld nicht scheitern, sollte die Union „jetzt merken, dass dies verfassungsrechtlich nicht möglich ist“. Ansonsten gehöre zu seriösem Regierungshandeln, Vereinbarungen mit dem Koalitionspartner einzuhalten. Dessen ungeachtet zeigte sich Hahn verwundert über die juristischen Spekulationen des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages. „Ohne Vorliegen eines konkreten Gesetzentwurfes bereits dessen Übereinstimmung mit dem Grundgesetz anzuzweifeln halte ich für gewagt“, sagte er. Daher ermahnte er die Union, jetzt ihre Hausaufgaben zu machen und sich endlich zu einigen.