Albis Capital AG&Co.KG; DSK Leasing GmbH; ALAG Auto-Mobil GmbH&Co.KG; Albis Finance AG

Verwunderliche Parallelen in der Entwicklung von Fondsgesellschaften aus dem Hause Rothmann & Cie.
von Rechtsanwalt Christian M. Schulter, Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte

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Rechts- & Fachanwalt Christian M. Schulter

Wie wird sich meine Kapitalanlage in Zukunft entwickeln? Das ist eine Frage, die man als Rechtsanwalt auf dem Gebiet des Anlegerschutzes oft hört. Auch wenn man als Außenstehender nie konkret sagen kann, was die Zukunft bringen wird (was teilweise nicht mal die Fondsgesellschaft selbst tun kann), so kann man jedoch aufgrund verschiedener Entwicklungen und Parallelen bei anderen, ähnlichen Fondsgesellschaften einige Schlüsse ziehen.

Fondsgesellschaften des Emissionshauses Rothmann & Cie.

Explizit sollen daher mit diesem Beitrag verschiedene Fondsgesellschaften analysiert werden, die vom Emissionshaus Rothmann & Cie. aufgelegt wurden. Bekannte Namen gibt es dabei viele. Da wären Leasingfonds wie ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG, Albis Finance AG, Albis Capital AG & Co. KG, DSK-Leasing GmbH & Co. KG und Leasetrend AG. Daneben gibt es Fonds auf dem Gebiet der Logistikimmobilien namens Garbe Logimac AG und Garbe Logimac Fonds Nr. 2 AG & Co. KG. Letztendlich gibt es noch die Gesellschaften Trustfonds UK I AG & Co. KG, Trustfonds UK II AG & Co. KG und Trustfonds UK III AG & Co. KG, die allesamt vordergründig in britische Lebensversicherungen auf dem sog. Zweitmarkt (Traded Endowment Policen – auch TEPs genannt) investieren.

Aufgrund der aktuellen Ereignisse und Vorkommnisse sind die Gesellschaften DSK-Leasing GmbH & Co. KG und Albis Capital AG & Co. KG in den Fokus gerückt. Diese sind etwa mit den Entwicklungen bei der Garbe Logimac Fonds Nr. 2 AG & Co. KG zu vergleichen.

Die DSK-Leasing teilte ihren Anlegern Mitte 2011 mit, dass man die Beteiligung trotz einer nicht völlig aussichtslosen Situation zum Ende 2011 liquidieren, also auflösen wolle. Im schriftlichen Abstimmungsverfahren kam eine überraschende Mehrheit hierfür von über 80% zusammen. Zudem wurde beschlossen, dass die Anleger nach der Auflösung kein Geld zurück erhielten, sondern dafür Aktien der österreichischen AutoBank AG.

Zuletzt teilte nun die Albis Capital mit, dass man nach internen Betrugsvorfällen aus den vergangenen Jahren und den sich daraus ergebenden Schwierigkeiten ebenfalls die Fondsgesellschaft auflösen (liquidieren) müsse, da anderenfalls eine Insolvenz drohe. Auch diese Gesellschafter wurden im April 2012 aufgefordert, ebenfalls in einem schriftlichen Abstimmungsverfahren hierüber zu entscheiden. Das Abstimmungsergebnis steht noch aus.

Zuvor hatte sich bereits vor einigen Jahren die ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG liquidiert. Auch hier war eine wirtschaftlich sinnvolle Fortführung der Fondsgesellschaft angeblich nicht mehr möglich. Allerdings ist weiterhin unklar, was eigentlich genau liquidiert wurde. Laut Eintragung im Handelsregister befindet sich die Gesellschaft nicht in der Liquidation, somit können eigentlich nur die atypisch stillen Gesellschaftsbeteiligungen, nicht aber die Gesellschaft als solche von der Liquidation betroffen sein.

Einzelfälle oder generelle Tendenz?

Handelt es sich nun um Einzelfälle oder ist dies eine generelle Tendenz bei den genannten Fondsgesellschaften aus dem Hause Rothmann & Cie.? Diese Frage stellen verunsicherte Anleger und auch ehemalige Vermittler von Kapitalanlagen aus dem Hause Rothmann & Cie nun immer wieder den Anwälten der Kanzlei Dr. Schulte und Partner.

Hellhörigkeit und zügiges Handeln ist bei ähnlichen Entwicklungen zu raten, betroffene Anleger sollten nicht versäumen, sich bereits frühzeitig anwaltlichen Rat einzuholen.
Ähnlichkeit gibt es auch bei dem Garbe Logimac Fonds Nr. 2 AG & Co. KG, die ihren Anlegern im März 2011 mitgeteilt hatte, dass die wirtschaftlich schwierige Situation der Garbe 2 einen dauerhaften Fortbestand der Fondsgesellschaft nicht gewährleiste. Mit anderen Worten: Auch hier kann durchaus damit gerechnet werden, dass die Garbe Logimac Fonds Nr. 2 mittelfristig auflösen wird. In gleichem Schreiben teilte die Gesellschaft nämlich selbst den Anlegern mit, dass im Sommer 2011 darüber entschieden werden solle, ob eine Liquidation (Abwicklung) der Gesellschaft notwendig sei. Bis zum heutigen Tage hat die Fondsgesellschaft ihren Anlegern jedoch keine entsprechene Entscheidung mitgeteilt und auch keine klare Aussage über den Fortbestand der Gesellschaft getroffen. Für die Anleger stellt sich die Anlage daher weiterhin als Hängepartie dar.

Somit ist auch den Anlegern der Garbe Logimac Fonds Nr. 2 zu raten, sich bereits jetzt anwaltlichen Rat einzuholen und nicht erst, wie bei den anderen vorgenannten Gesellschaften, darauf zu warten, bis eine Liquidation der Gesellschaft angekündigt oder sogar durchgeführt wird. Dabei tut sich gerade bei den Beteiligungen an der Garbe Logimac Fonds Nr. 2 die Möglichkeit auf, sich bereits vor Ablauf der festgeschriebenen Vertragslaufzeit von der Beteiligung zu lösen. So hat die Garbe 2 auf ihren Beitrittserklärungen Widerrufsbelehrungen verwendet, die nach der mittlerweile stetigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes als fehlerhaft anzusehen sind. Durch die Fehler in der Widerrufsbelehrung kann diese für den Anleger irreführend sein. Das hat zur Folge, dass die genannte Widerrufsfrist gar nicht erst zu laufen beginnt. Selbst eine Anlage, die bereits 20 Jahre läuft, kann dann immer noch widerrufen werden, so der Bundesgerichtshof in einer seiner letzten Entscheidungen zu diesem Thema. Damit ist es den Anlegern auch jetzt nach Jahren noch möglich, sich von der Beteiligung zu lösen, bevor möglicherweise eine Liquidation droht.

Fazit

Gerade weil Anleger oftmals ihr gesamtes Vermögen zur Altersvorsorge in Beteiligungen an Fondsgesellschaften investiert haben, sollte hier bei den ersten Anzeichen einer Fehlentwicklung nicht der Kopf in den Sand gesteckt werden. Oft ist bei einer frühzeitigen Rechtsberatung noch ein erheblicher Teil eines drohenden Totalverlustes abzuwenden. Es bestehen evt. noch Chancen, die nicht vertan werden sollten. Betroffenen Anlegern ist daher dringend zu raten, sich bei Kapitalanlagen, die sich nicht in der prognostizierten Weise entwickeln, von einem im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Anwalt beraten zu lassen.

Christian M. Schulter
Rechtsanwalt – Associate

Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich.

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