IQS Institut gibt Zeitplan für Umsetzung der Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung (GOI) im InsO 9001 Zertifikat bekannt

Prüffähige Kriterien der GOI werden derzeit von einem interdisziplinären Fachrat am IQS Institut ermittelt. Die Markteinführung des neuen Prüfungsrahmens ist im ersten Quartal 2012 geplant.

Am 4. Juni 2011 hat der Verband der Insolvenzverwalter Deutschland (VID) die Umsetzung der Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung (GOI) beschlossen. Damit hat der VID die in seinen Berufsgrundsätzen festgehaltenen Qualitätsstandards konkretisiert und ergänzt. Ab 2012 sollen die GOI nun als neue Kriterien in das InsO 9001:2010 Zertifikat einfließen. Zu diesem Zweck untersucht das IQS Institut für Qualität und Standards in der Insolvenzabwicklung die GOI derzeit hinsichtlich prüfbarer Kriterien. Das IQS Institut ist seit 2010 verantwortlich für die Weiterentwickelung der InsO 9001.
„Die VID-Berufsgrundsätze sind schon seit 2007 einer der elementaren Bestandteile der InsO 9001 Zertifizierung“, erklärt Prof. Dr. Wolfgang Portisch, wissenschaftlicher Leiter des IQS Institut, „deshalb war es die notwendige Konsequenz, auch zu überprüfen, ob bestimmte Aspekte der GOI aufzunehmen sind. So werden wir dem Anspruch gerecht, die jeweils aktuellen Qualitätskriterien zum Prüfungsbestandteil der InsO 9001 zu machen.“
Bereits Ende 2010 hat das IQS Institut auf Basis eines vorläufigen Arbeitspapieres der GOI mit den Vorbereitungen zur Umsetzung begonnen. Derzeit wird einem aus mehreren Experten bestehenden interdisziplinären Fachrat am IQS Institut ein Vorschlag zur Änderung der Prüfungsordnung mit Integration der GOI übermittelt. Nach Diskussion und Beschlussfassung wird die neue Prüfungsordnung dann den Zertifizierungsgesellschaften vorgelegt, um die Prüffähigkeit der neuen Bestandteile sicher zu stellen. Abschließend wird das Ergebnis dem VID zur Stellungnahme vorgelegt. Das IQS Institut geht von einer offiziellen Markteinführung der fertigen Prüfungsordnung im ersten Quartal 2012 aus.
Die Erweiterung der InsO 9001 um die GOI bedeutet für Verwalter mit Konformitätsbescheinigung in erster Linie den Nachweis der vollständig umgesetzten Qualitätskriterien des VID. Gleichzeitig weisen sich diese Insolvenzverwalter gegenüber dem Gericht als konsequente Umsetzer moderner Qualitätsvorgaben aus.

Das Institut für Qualität und Standards in der Insolvenzabwicklung wurde im Mai 2010 in Berlin gegründet. Ein wichtiges Anliegen ist es, die vielschichtige Diskussion um Qualität und Standards in der Insolvenzabwicklung auf ein wissenschaftliches und unabhängiges Niveau zu heben. Die Ausrichtung der wissenschaftlichen Arbeit orientiert sich an dem Qualitätszertifikat InsO 9001. Mit diesem de-facto Qualitätsstandard ist eine erste Ausgangsbasis für die Arbeit des Instituts gelegt worden. Durch die inhaltliche Weiterentwicklung soll dauerhaft eine qualitativ hochwertige, zeitgemäße, professionelle und effiziente Verfahrensabwicklung gefördert werden. Ziel ist es, den am Insolvenzverfahren Beteiligten (insbesondere auch den in den Verwalterauswahlprozess involvierten Gerichten und Gläubigern) eine verlässliche Orientierung zu geben, welche Qualität der Verfahrensbearbeitung durch einen Insolvenzverwalter einer nach InsO 9001 zertifizierten Kanzlei erwartet werden kann.

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