Ex-Verfassungsrichter Papier: Deutschland soll Ukraine verklagen statt EM boykottieren

Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat den Umgang der deutschen Politik mit dem Fall der inhaftierten ukrainischen Oppositionspolitikerin Julia Timoschenko scharf verurteilt. „Deutschland könnte vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg die Ukraine verklagen. Dieser Weg wird wahrscheinlich deshalb nicht beschritten, weil er nicht als medienwirksam genug angesehen wird“, sagte Papier der „Welt am Sonntag“.

„Stattdessen werden auch von deutschen Politikern abwegige Forderungen nach einem Boykott der Fußball-Europameisterschaft erhoben.“ Soweit sie die Teilnahme der Sportler oder die Verlegung des Austragungsorts beträfen, seien die Boykottaufrufe „völlig unrealistisch“, betonte Papier. „Soweit es um einen sogenannten Politiker-Boykott geht, mache ich mir als Verfassungsrechtler schon einige Gedanken.“ Es seien vor allem die obersten Verfassungsorgane, die dazu berufen seien, Deutschland bei solchen Sportveranstaltungen zu repräsentieren. „Beim Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit beispielsweise bin ich mir da nicht so sicher“, sagte Papier. Wenn Politiker wie Norbert Röttgen (CDU) nun öffentlichkeitswirksam mit Boykott drohten, „sieht das mehr nach Effekthascherei aus“. Der Besuch eines EM-Spiels in der Ukraine sei “ eine Ehrerbietung vor allem den Spielern gegenüber – und nicht der politischen Führung des Landes“, fügte Papier hinzu. „Die Europameisterschaft ist keine Veranstaltung eines Staates. Alles andere wäre eine völlige Verkennung des Sinns solcher Sportveranstaltungen.“ Der ehemals höchste Richter Deutschlands erinnerte daran, dass sich die Ukraine als Mitglied des Europarats verpflichtet habe, die Grundfreiheiten der Europäischen Menschenrechtskonvention zu achten. „Alle Staaten des Europarats haben eine Verantwortung dafür, dass die Bestimmungen in anderen Mitgliedstaaten eingehalten werden“, betonte Papier. Dazu gebe es die Möglichkeit der Staatenbeschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.