Welche Rechte Arbeitnehmer bei der beruflichen Weiterbildung haben
Die Zeiten, in denen die berufliche Bildung nach Lehre oder Studium beendet war, sind vorbei. Lebenslanges Lernen wird im Berufsleben immer wichtiger. Für Arbeitnehmer gibt es viele Gründe, an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen: Der technische Fortschritt, gestiegene Anforderungen im Job, beruflicher Aufstieg oder Umorientierung am Arbeitsmarkt sind nur einige davon. Welche Möglichkeiten der beruflichen Weiterbildung Arbeitnehmer haben und inwiefern ein „Recht auf Weiterbildung“ besteht, erklärt die D.A.S. Rechtsschutzversicherung.
„Unter „beruflicher Weiterbildung“ werden Maßnahmen zusammengefasst, die dem Arbeitnehmer dazu dienen, seine beruflichen Fähigkeiten auszubauen oder sich neue anzueignen“, weiß Anne Kronzucker, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Dazu gehört beispielsweise berufsspezifisches Wissen aufzufrischen, es zu vertiefen und sich über neue Arbeitstechniken zu informieren. In vielen Berufen ändern sich zudem die Anforderungen an Arbeitnehmer; etwa dann, wenn der Arbeitgeber sein Geschäft international aufstellen möchte und für seine Angestellten gute Fremdsprachenkenntnisse wichtig werden. Auch das Nachholen von Abitur oder Universitätsabschluss, der Meisterbrief oder ein Zweitstudium zur beruflichen Umorientierung zählen zu den Weiterbildungsmaßnahmen.
Lernen neben dem Beruf
Deutsche Arbeitnehmer lernen gerne: Etwa jeder Dritte hat hierzulande schon an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung teilgenommen. „Anbieter gibt es wie Sand am Meer“, sagt die D.A.S. Expertin. „Öffentliche wie die Volkshochschulen, kirchliche und auch gewerkschaftliche. Darüber hinaus unterhalten auch einzelne Kammern, etwa die Handwerkskammer, eigene Weiterbildungseinrichtungen. Hinzu kommen private Anbieter und das Angebot der Hochschulen.“ Arbeitnehmer können Weiterbildungsmaßnahmen in der Regel gut mit ihrem Arbeitsalltag vereinbaren: Zwar setzen manche Angebote die Anwesenheit des „Lernenden“ im Seminarraum oder Hörsaal voraus; in vielen Fällen – gerade bei länger andauernden Weiterbildungen wie einem kompletten Master-Studiengang – ist es aber möglich, fast ausschließlich per Fernunterricht zu lernen. Auch das Internet trägt seinen Teil dazu bei, dass sich Arbeitnehmer zunehmend individuell und nach persönlichem Zeitplan beruflich weiterbilden können: Das sogenannte E-Learning wird immer populärer.
Recht auf Weiterbildung?
Berufliche Weiterbildung ist in erster Linie Angelegenheit des Arbeitnehmers. Immerhin unterstützen die meisten Bundesländer Auszubildende und Angestellte, indem sie ihnen das Recht auf Bildungsurlaub gewähren – welches jedoch nur 1-2 Prozent der Deutschen nutzen! „In der Regel besteht Anspruch auf bis zu fünf Tage bezahlten Bildungsurlaub jährlich, teilweise auf bis zu zehn Tage innerhalb von zwei Jahren. Arbeitnehmer in Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen gehen allerdings leer aus: Hier fehlen entsprechende Regelungen in den Landesgesetzen“, weiß die D.A.S. Juristin. „Zudem bedeutet Weiterbildung nicht automatisch Anspruch auf Bildungsurlaub.“ Welche Maßnahmen dazu berechtigen, ist ebenfalls von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Interessierte sollten sich daher beim zuständigen Landesministerium oder ihrem Betriebsrat informieren. In jedem Fall muss die Weiterbildungsmaßnahme nach den jeweiligen Landesgesetzen anerkannt sein. Stehen keine wichtigen betrieblichen Gründe oder Urlaubsansprüche von Kollegen entgegen, die aus sozialen Gründen bevorrechtigten sind, muss der Chef in der Regel Bildungsurlaub gewähren. In Bundesländern ohne gesetzliche Regelung kann übrigens im Rahmen von Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen ein Anspruch auf Bildungsurlaub bestehen.
Weiterbildung per Vertrag
Neben Zeit kostet berufliche Weiterbildung vor allem eines: Geld. Trotz staatlicher Fördermöglichkeiten wie der Bildungsprämie (Näheres dazu unter: http://www.bildungspraemie.info) und der Möglichkeit, die Kosten teilweise als Werbungskosten von der Steuer absetzen zu können: Gerade bei teureren Maßnahmen wie einem mehrjährigen Studium kann es sich lohnen, eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber zu schließen. Beteiligt sich dieser an den Kosten für die Weiterbildung oder übernimmt er sie ganz, wird in der Regel ein entsprechender Arbeitsvertrag geschlossen. „Neben der Finanzierung wird hier unter anderem geregelt, ob und inwieweit der Arbeitnehmer für Präsenzveranstaltungen wie etwa Seminare freigestellt wird und wer zusätzliche Kosten übernimmt; zum Beispiel für Fahrten oder Übernachtungen am Weiterbildungsort.“ In einigen Unternehmen und Branchen ist dies bereits in Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen festgelegt. Damit auch das Unternehmen von der Weiterbildung seines Angestellten und der Finanzierung profitiert, muss sich letzterer in der Regel für einen bestimmten Zeitraum nach der Weiterbildung an den Betrieb binden. Kündigt er vor Ablauf der Frist oder gibt schuldhaft Anlass zur Kündigung, muss der Angestellte die Kosten zurückzahlen – mindestens anteilig.
Der Rat der D.A.S.: Arbeitnehmer sollten sich gründlich überlegen, ob sie den finanziellen und zeitlichen Aufwand alleine tragen können und wollen – oder sich „gemeinsam“ mit dem Arbeitgeber weiterbilden.
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Kurzfassung:
Lernen für den Job
Berufliche Weiterbildung für Arbeitnehmer
Lebenslanges Lernen wird im Berufsleben immer wichtiger. Für Arbeitnehmer gibt es viele Gründe, an den zahlreich angebotenen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen. Welche Möglichkeiten es gibt und inwiefern ein „Recht auf Weiterbildung“ besteht, erklärt die D.A.S. Rechtsschutzversicherung: „Unter „beruflicher Weiterbildung“ werden Maßnahmen zusammengefasst, die dem Arbeitnehmer dazu dienen, seine beruflichen Fähigkeiten auszubauen oder sich neue anzueignen.“ Anbieter von Weiterbildungsmaßnahmen gibt es wie Sand am Meer. Zwar setzen manche Angebote die Anwesenheit des „Lernenden“ im Seminarraum oder Hörsaal voraus, in vielen Fällen ist es aber möglich, fast ausschließlich per Fernunterricht oder Internet zu lernen. Die meisten Bundesländer unterstützen Auszubildende und Angestellte, indem sie ihnen das Recht auf einige Tage Bildungsurlaub gewähren – meist fünf Tage pro Jahr. Um Anspruch zu haben, muss die Weiterbildungsmaßnahme jedoch vom jeweiligen Bundesland anerkannt sein. Oft enthalten auch Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen Regelungen zur Weiterbildung der Arbeitnehmer. Gerade bei teureren Maßnahmen wie einem mehrjährigen Studium kann es sich lohnen, eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber zu schließen. Beteiligt sich dieser an den Kosten für die Weiterbildung oder übernimmt sie ganz, wird in der Regel ein entsprechender Arbeitsvertrag geschlossen. In diesem bindet sich der Angestellte für einen bestimmten Zeitraum an das Unternehmen und muss in der Regel einer Rückzahlungsklausel zustimmen, sollte er frühzeitig kündigen oder verschuldet Anlass zur Kündigung geben.
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